Start Verbraucherschutz Übertragung eines Versicherungsbestandes auf die Willis Towers Watson Pensionsfonds AG

Übertragung eines Versicherungsbestandes auf die Willis Towers Watson Pensionsfonds AG

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ranjithsiji (CC0), Pixabay

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung über die Übertragung eines Pensionsfondsbestandes

Vom 27. Januar 2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 11. Dezember 2019 den Vertrag vom 2./4. Dezember 2019 genehmigt, durch den die MAN Pensionsfonds AG mit Sitz in München den gesamten Versicherungs­bestand auf die Willis Towers Watson Pensionsfonds AG mit Sitz in Wiesbaden übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 18. Dezember 2019 wirksam geworden.

Übertragendes Unternehmen:

MAN Pensionsfonds AG (3326)
Dachauer Straße 641
80995 München

Übernehmendes Unternehmen:

Willis Towers Watson Pensionsfonds AG (3332)
Wettinerstraße 3
65189 Wiesbaden

Bonn, den 27. Januar 2020

VA 13-I 5000-3332-2019/0002

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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