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Bitcoin Era nicht nach § 32 KWG zugelassen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Anbietern, die unter der Bezeichnung „Bitcoin Era“ Geschäfte über Kryptowährungen anbieten, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Die Anbieter unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Angebote werden ausdrücklich deutschen Anlegern im Internet unter secured4u.net angedient (derzeit nicht aufrufbar). Über ein Impressum verfügt die Seite nicht. Es ist unklar, wer Initiator dieses Angebots ist.

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