Start Justiz Insolvenzverfahren PIM Gold GmbH-Insolvenz und die Folgen des möglichen Schneeball-Systems

PIM Gold GmbH-Insolvenz und die Folgen des möglichen Schneeball-Systems

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schuldnerhilfe / Pixabay

Im Februar 2020 wird die erste Sitzung des Gläubigerausschusses stattfinden, auf der der Insolvenzverwalter sicher gerne bestätigt werden möchte. Daher fragen wir uns, ob er auf Schneeballsystem plädiert und vor allem gegen den Vertrieb und die Anleger vorgehen wird. Wenn ja, dann dürfte es den Gläubigervertretern sicherlich schwer fallen, ihm bei der Gläubigerversammlung das Vertrauen auszusprechen.

Man kann nur hoffen, dass das Thema bis dahin geklärt ist. Es wäre natürlich ein unglaublicher Vorgang, wenn nur der Vertrieb und die Anleger, die von allen möglichen kriminellen Machenschaften nichts gewusst haben, wieder diejenigen wären, die dafür noch mehr bluten müssten.

Aktuell können die Gläubiger ihre Ansprüche zur Insolvenzmasse anmelden. Ob diese sich aber bei der, wie man hört, chaotischen Buchhaltung bei PIM so einfach überprüfen lassen, ist auch fraglich. Hier könnte es sich der Insolvenzverwalter möglicherweise sehr leicht machen und die angemeldeten Ansprüche zur Insolvenztabelle bestreiten. Damit könnte er einen Prozess initiieren, in dem sich dann natürlich die Beweislast umkehren würde. Dann müssten die Anleger jede einzelne Überweisungsquittung der letzten Jahre vorlegen.

Ein toller Nebeneffekt wäre natürlich auch, dass Rechtsanwälte, denen der Insolvenzverwalter „wohlgesonnen sein könnte“, Dutzende von Mandaten bekommen könnte, denn der Insolvenzverwalter wird sich in einem solchen Prozess natürlich auch rechtlich vertreten lassen.

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