Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 12.12.2019 mitgeteilt, dass
Crypto Hedge Fundings mit Sitz in der Eberhard-Fugger-Straße 3 in Salzburg (Web: https://cryptohedgefds.com/)
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.