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BaFin zu Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler

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Der durchschnittliche Abschlussprovisionssatz, den die deutsche Lebensversicherungsbranche gewährt, ist im Jahr 2018 leicht gestiegen. Rund 30 Prozent des Neugeschäfts kapitalbildender Produkte entfällt auf Versicherungsvermittler, die mehr als 4 Prozent Abschlussprovision erhalten. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Abfrage der BaFin.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die BaFin für die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) eine Abfrage bei den inländischen Lebensversicherern unter ihrer Aufsicht durchgeführt. Es wurde untersucht, welche Auswirkung die Reduzierung des Höchstzillmersatzes von 40 Promille auf 25 Promille auf die Zahlungen der Lebensversicherer an Versicherungsvermittler – hier und im Folgenden inklusive angestelltem Außendienst – hat.

Grundlage der damaligen Abfrage war das Neugeschäft des Jahres 2017. „Im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb – IDD – und die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Vertriebsvergütung hat die BaFin ihre Abfrage auf Basis des Neugeschäfts des Jahres 2018 jetzt aktualisiert“, erläutert Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der BaFin.

Das 2018 erzielte Neugeschäft lag mit 108,4 Milliarden Euro Beitragssumme 3,6 Prozent über dem Neugeschäft des Jahres 2017 von 104,6 Milliarden Euro Beitragssumme. Die von den Lebensversicherern gezahlten Abschlussprovisionen, also die Zahlungen an Vermittler zur Vergütung des Vermittlungserfolges, sind von 3,9 Milliarden Euro für das Neugeschäft im Jahr 2017 auf 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2018 gestiegen. Der durchschnittliche Provisionssatz, also der Anteil der Abschlussprovisionen an der Beitragssumme, ist damit leicht von 3,77 Prozent (2017) auf 3,82 Prozent (2018) gestiegen.

Neben den Abschlussprovisionen können Versicherungsvermittler auch weitere Zahlungen für Leistungen erhalten, die über den Vermittlungserfolg hinausgehen – zum Beispiel Vergütung für Bestandspflege und Bestandsverwaltung. Diese weiteren Zahlungen an Vermittler sind von 0,7 Milliarden. Euro (2017) auf 1,0 Milliarden Euro (2018) gestiegen – und somit deutlich stärker als die Abschlussprovisionen. Die Zahlungen an Vermittler insgesamt, das heißt Abschlussprovisionen zuzüglich der weiteren Zahlungen, sind damit im Verhältnis zu den vermittelten Beitragssummen von 4,49 Prozent (2017) auf 4,72 Prozent (2018) gestiegen.

Bei den Abschlussprovisionen ist zwischen sofortigen und aufgeschobenen Zahlungen zu unterscheiden. Ein Beispiel für aufgeschobene Zahlungen sind laufend während der Beitragszahlungsdauer ausgezahlte Abschlussprovisionen. Die sofortigen Provisionszahlungen sind von 2,8 Milliarden Euro (2017) auf 3,2 Milliarden Euro (2018) gestiegen. Die aufgeschobenen Provisionszahlungen sind hingegen von 1,1 Milliarden Euro (2017) auf 1,0 Milliarden Euro (2018) gesunken. „Diese Entwicklung bedaure ich im Interesse der Versicherungsnehmer. Denn aufgeschobene Provisionen können die Beratungsqualität steigern“, führt Dr. Grund hierzu aus. „Das Absinken ist bemerkenswert, da im Rahmen der LVRG-Evaluierung – wie durch das LVRG intendiert – noch ein umgekehrter Trend hin zu aufgeschobenen Abschlussprovisionen festgestellt wurde.“

Vom Neugeschäft des Jahres 2018 entfällt der Großteil auf kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte. Für diese liegt der durchschnittliche Provisionssatz bei 3,25 Prozent. Für einzelne Vermittler werden hier im Jahresdurchschnitt allerdings auch Abschlussprovisionen von mehr als 7 Prozent der Beitragssumme gezahlt. Vermittler, die für die Vermittlung kapitalbildender Produkte im Jahr 2018 im Jahresdurchschnitt Abschlussprovisionen von mehr als 2,5 Prozent der von ihnen vermittelten Beitragssumme erhalten, haben einen Anteil am entsprechenden Neugeschäft in Höhe von 61,89 Prozent der Beitragssumme. Hierunter gibt es eine Reihe von Vermittlern, die für die Vermittlung kapitalbildender Produkte im Jahresdurchschnitt Abschlussprovisionen von mehr als 4 Prozent der vermittelten Beitragssumme erhalten haben. Auf sie entfällt ein Anteil von rund 30 Prozent (28,23 Prozent) der Beitragssumme.

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