Dark Mode Light Mode

Geldwäschegesetz: BaFin stellt Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Konsultation

stevepb / Pixabay

Die BaFin hat den Entwurf der „Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen“ gemäß § 51 Absatz 8 Geldwäschegesetz (GwG) zur Konsultation gestellt.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise erläutern, wie die Sorgfaltspflichten und die internen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ordnungsgemäß umzusetzen sind.

Sie gelten für alle Versicherungsunternehmen nach § 2 Absatz 1 Nr. 7 GwG, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Deka-Investment GmbH, Volkswagen AG u.a. - Beschwerde gegen den Musterentscheid

Next Post

FMA stellt Regierungskommissär der Anglo Austrian AAB Bank AG, vormals Meinl Bank, zur Seite