Start Verbraucherschutz Voxenergie – Kostenfaktoren müssen bei Erhöhung aufgeschlüsselt werden

Voxenergie – Kostenfaktoren müssen bei Erhöhung aufgeschlüsselt werden

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jplenio / Pixabay

Wer eine Preiserhöhung von seinem Energieanbieter bekommt, sollte auch als Kunde außerhalb der Grundversorgung – als Sonderkunde – nachvollziehen können, welche Preisbestandteile sich im Vergleich zu vorher verändert haben. Der Energieanbieter voxenergie stellte in Preiserhöhungsschreiben, die sich an Kunden mit Sonderverträgen richteten, die einzelnen Kostenfaktoren vor und nach der Erhöhung nicht gegenüber. Für Kunden in der Grundversorgung ist diese detaillierte Aufschlüsselung verpflichtend. Die Marktwächter Energie im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben das Unternehmen bereits abgemahnt, nun ziehen sie vor Gericht.

Der Vertrag mit der voxenergie GmbH über Gaslieferung für einen privaten Haushalt lief noch keinen Monat, da bekamen die Kunden schon ein Preiserhöhungs-schreiben. Eine transparente Auflistung, welche Kostenfaktoren sich um wie viel Cent verändert hatten – Netzentgelte, Abgaben und Steuern oder Beschaffungskosten – fehlte. Die Verbraucher hatten einen Gaslieferungsvertrag mit eingeschränkter Preisgarantie abgeschlossen, die zum Zeitpunkt der Preiserhöhung Bestand hatte und sich auf die Beschaffungskosten erstreckte. Die Erhöhung gegenüber den Gaskunden wurde von voxenergie allerdings vor allem mit höheren Beschaffungskosten erklärt, so dass voxenergie auch der eigenen vertraglichen Zusage zuwiderhandelte.
Diese zwei Verstöße – keine transparente Aufschlüsselung der Kostenfaktoren sowie eine unzulässige Preiserhöhung im Garantiezeitraum – hat der vzbv nun vor das Landgericht Berlin gebracht. „Der Marktwächter Energie setzt sich dafür ein, dass alle Verbraucher einfach und verständlich über sämtliche Preisbestandteile informiert werden – und zwar vor und nach der Erhöhung “, sagt Svenja Gesemann, Leiterin des Teams Marktwächter Energie beim vzbv. „Nur so können Kunden mit einer eingeschränkten Preisgarantie einschätzen, ob ihre Preiserhöhung zulässig ist oder nicht.“

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