Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Oktober 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der ItN Nanovation AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ItN Nanovation AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.