Start Allgemein AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG – Interessengemeinschaft

AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG – Interessengemeinschaft

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Wir haben uns in den letzten Jahren recht häufig mit der Genossenschaft beschäftigt, zuletzt erst gestern mit einer unglaublichen Mitteilung von James Klein. Ob Herr Klein selber von dem Inhalt der von ihm in der FAZ geschalteten Anzeige überzeugt ist, wissen wir nicht. Aber, mal so ganz im Vertrauen, eine Staatsanwaltschaft bekommt gewöhnlicherweise nicht so ohne Weiteres einen Durchsuchungsbeschluss von einem Richter genehmigt, richtig?

Sicherlich haben sie völlig recht, wenn sie darauf hinweisen, dass es derzeit kein Urteil gegen Sie in dieser Sache gibt, und natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung für Sie, bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung. Für mich sehr geehrter Herr Klein, sind Sie ein Spieler. Geben Sie doch einfach einmal Ihren Namen in einer Internet-Suchmaschine mit dem Zusatz „Backgammon“ ein, dann wissen Sie schon, was ich damit meine. So etwas legt man nicht ab.

Aus meiner Sicht ist es aber auch Zeit, für die Anleger eine Interessengemeinschaft der AVG Genossen zu bilden und dadurch eigene Aufklärung zu betreiben, natürlich unterstützend zu den Ermittlungen der Potsdamer Staatsanwaltschaft.

Es ist aber auch Zeit, sich einmal die Vermittler der Genossenschaft, wie zum Beispiel den Privatier Zenke genauer anzuschauen, denn natürlich stellt sich hier auch die Frage nach einer Beraterhaftung der Vermittler, denn auch eine genossenschaftliche Beteiligung ist eine Kapitalanlage. Im Interesse der Vermittler hoffen wir natürlich, dass die Beratung ordentlich und vollständig durchgeführt wurden.

Natürlich, sehr geehrter Herr Klein, werden wir uns dann auch um den Prüfer und den Prüfungsverband der Genossenschaft kümmern.

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