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valvero Sachwerte GmbH und fehlende Prospekte?

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Nun, es scheint einige Verunsicherung angesichts der aktuellen Berichterstattung über die valvero Sachwert GmbH aus Berlin zu geben. Wir möchten daher an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass es seitens der BaFin kein Verbot des Angebotes dieses Produktes gibt. Der gestern veröffentlichte Hinweis der BaFin bedeutet derzeit nur, dass sich das Unternehmen schnell mit der BaFin in Kontakt setzen sollte, um die Bedenken über die möglicherweise fehlenden Verkaufsprospekte auszuräumen.

Am besten wäre es natürlich, auch den Anlegern gegenüber, wenn valvero einen Vermögensanlagenprospekt erstellen und diesen bei der BaFin zur Gestattung vorlegen würde. Damit würde nicht nur Rechtssicherheit geschaffen, sondern man hätte eventuell auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber so manchem anderen Marktteilnehmer, der keinen BaFin gestatteten Prospekt aufweist.

Natürlich ist die BaFin, so wie auch wir momentan, bei allen auf dem Markt befindlichen Goldangeboten sehr sensibel wegen des PIM Gold-Falles. Das führt auch dazu, dass die BaFin derzeit auch vermehrt von Verbrauchern Hinweise erhält, die die BaFin um Aufklärung bei dem einen oder anderen Goldmodell bitten.

Als aufgeschreckter Anleger sollten Sie zuerst mit dem Unternehmen reden und eine Lösung finden, ob sie möglicherweise ihr Geld früher zurückbekommen. Das Unternehmen wird solche Ansinnen sicherlich wohlwollend prüfen, denn mit unzufriedenen Kunden ist keinem Unternehmen gedient.

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