Start Allgemein Vivono Wohnungsgenossenschaft eG – Ein neues Genossenschaftsdesaster?

Vivono Wohnungsgenossenschaft eG – Ein neues Genossenschaftsdesaster?

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Vor etwa zwei Wochen berichteten wir über die anhaltend schlechten Bilanzen der o.g. Gesellschaft. Gleichzeitig haben wir der Vivono eG, ehemals GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG, eine Presseanfrage übermittelt, die man uns aber nicht beantworten wollte. Wir bedauern das natürlich, denn deren Genossen machen sich mittlerweile, aufgeschreckt durch die Insolvenz der Geno eG, Gedanken, was mit ihrer Genossenschaft los ist und ob ihnen hier möglicherweise in der Zukunft ein ähnliches Desaster bevorsteht.

Aktuell scheint die Genossenschaft, wie uns ausgeschiedene Genossen berichteten, nicht in der Lage zu sein, die Auseinandersetzungsguthaben an die ausgeschiedenen Genossen auszahlen zu können. Das ist kein gutes Zeichen…

Anbei unsere Presseanfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen aktuellen Presseausweis finden sie im Impressum meiner Webseite. Im Rahmen von User Nachfragen und eigenen Recherchen bitte ich um die Beantwortung nachfolgender Fragen. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

  1. Wieviel Mitglieder hat die Genossenschaft aktuell?
  2. Ist es richtig, das die Genossenschaft derzeit festgestellte Auseinandersetzungsguthaben an ausgeschiedene Mitglieder nicht ausbezahlen kann?
  3. Wenn ja, warum nicht?
  4. Wieviel Immobilien hat die Genossenschaft derzeit in ihrem Besitz?
  5. In Ihrer Satzung kann die Genossenschaft Kredite vergeben, unter anderem an Tochtergesellschaften. Ist die GenoBau GmbH eine solche Tochtergesellschaft?
  6. Hat die GenoBau GmbH Kredite bekommen von der Genossenschaft?
  7. Wenn ja, in welchem Umfang?
  8. Welche Aufgabe hat die GenoBau GmbH genau?
  9. Sie schreiben von der Möglichkeit, das das Genossenschaftsmitglied eine Ratenzahlung vornehmen kann. Heißt das im Klartext das sie dem Genossenschaftsmitglied dann den fälligen Betrag Stunden, und er den monatlich abbezahlen kann?
  10. Wenn dem so ist, ist dies ja eigentlich mit dem Genossenschaftsgesetz so nicht vereinbar, wenn man die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen solcher Stundungsvereinbarungen bei der Geno Wohnbau eG sieht. Innerhalb des Insolvenzverfahrens fordert hier der Insolvenzverwalter alle Beiträge sofort zur Zahlung ein. Ist das bei Ihnen im Insolvenzfall ausgeschlossen?

Für Ihre Antwort habe ich mir den 11.Oktober 2018 15 Uhr notiert.

2 Kommentare

  1. „Ist es richtig, das die Genossenschaft derzeit festgestellte Auseinandersetzungsguthaben an ausgeschiedene Mitglieder nicht ausbezahlen kann?“

    Ja, das ist richtig. Ich erlebe das gerade am eigenen Leib. Vivono hat mich nach Kündigung aufgefordert vollständig einzuzahlen, damit ich kündigen kann (ähnlich Bausparer) Nach einer Kündigungsfrist von einem Jahr bekam ich einen Brief mit einem Auseinandersetztungsguthaben von 3125 Euro von 1000 einbezahlt. Diese Guthaben kann man mir aber derzeit nicht ausbezahlen.

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