Hierbei geht es natürlich vorerst um den vorläufigen Gläubigerausschuss, denn zunächst einmal muss der vorläufige Insolvenzverwalter seine Gutachten erstellen. Daraufhin wird das Insolvenzgericht entscheiden, ob die Insolvenzverfahren auch eröffnet werden. Wenn diese Entscheidung getroffen wurde, wird eine Gläubigerversammlung folgen, in der dann der vorläufige Insolvenzverwalter und der vorläufige Gläubigerausschuss bestätigt werden müssen.
Dr. Thomas Pforr ist derzeit auch rechtlicher Berater der IG PIM Gold, die wohl schon mehr als 1.000 Mitglieder hat. Neben Rechtsanwalt Pforr wurde auch Rechtsanwalt Mattil aus München vom Amtsgericht Offenbach in den Gläubigerausschuss berufen.