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Gesetzesänderungen seit Oktober 2019

Ab Oktober ist die Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung von Fahrzeugen nun umfassend online möglich. Fahrten zur Zulassungsstelle und Wartezeiten entfallen damit. Nutzer können direkt losfahren. Nur bei einer Neuzulassung müssen Nutzer warten, da sie ihre Zulassungsdokumente und Stempelplaketten per Post erhalten.

Möglich ist das Onlineverfahren allerdings nur für Fahrzeuge mit Zulassung nach dem 1. Januar 2015, da Kennzeichen erst seitdem über die notwendigen neuen Plaketten verfügen. Benötigt werden zudem ein Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie jeweils mit Sicherheitscodes versehene Zulassungsbescheinigungen und Stempelplaketten auf den Kfz-Kennzeichen.

Modernisierung des Gebührenrechts

Bisher verteilen sich gebührenrechtliche Bestimmungen über zahlreiche Gesetze und Verordnungen. Diese unübersichtlichen Gebührenregelungen sollen einfacher und transparenter gestaltet werden. Die Vorreiterrolle wurde dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zuteil. Ab Oktober treten zahlreiche Anpassungen an das Bundesgebührengesetz und Aufhebungen bisheriger Gebührenregelungen in Kraft, die in die Zuständigkeit des BMI fallen. Ab Oktober 2021 soll dann das reformierte Gebührenrecht der übrigen Ressorts und der Bundesländer gelten.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzesaenderungen-im-oktober-online-fahrzeugzulassung-und-gebuehrenrechtsmodernisierung_159087.html

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