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Beschluss des Amtsgerichts Verden wegen des Verdachts der Geldwäsche

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mohamed_hassan / Pixabay

Staatsanwaltschaft Verden

701 AR 41287/19 – 19.09.2019

Im Ermittlungsverfahren gegen Angelika Laspe, geb. 06.04.1957, wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 16.09.2019, Az. 9a Gs 3059/19 gem. §§ 261 Abs. 7 StGB i. V. m. § 74 StGB die Beschlagnahme des gesamten Guthabens auf dem Konto DE57 2565 1325 0191 2289 31 bei der Kreissparkasse Grafschaft Diepholz (Kontoinhaber: Angelika Laspe) angeordnet, soweit dieses den Betrag i. H. von 6.500 € nicht überschreitet und eines etwaigen von diesem Konto auf ein Verwahrkonto umgebuchten Betrags in entsprechender Höhe.

In Vollziehung des Beschlusses wurden 6.500 € auf einem internen Verwahrkonto gepfändet, wobei allerdings vorrangige Pfändungen i. H. von 11.005,47 € bestehen und eigene vorrangige Forderungen der Bank bestehen.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

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