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LCX AG – Warnhinweis der Liechtensteiner FMA

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Die FMA weist darauf hin, dass die LCX AG, Vaduz, Registernummer FL-0002.580.678-2, weder über eine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt noch ein entsprechender Antrag eingereicht worden ist und somit als Betreiberin der Webseite www.lcx.com nicht berechtigt ist, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen.

Die FMA informiert, dass eine Bewilligung der FMA ausschliesslich im Rahmen eines formellen Bewilligungsverfahrens erfolgt. Gemäss dem auf ihrer Homepage publizierten „LCX Vision Paper” beantragt die in Vaduz domizilierte LCX AG gerade eine Vollbanklizenz für Banken bei der FMA. Zudem ist die LCX AG gemäss ihrer Homepage dabei, sich um eine OTF/MTF-Bewilligung nach MIFID II und eine Bankbewilligung nach Bankengesetz bei der FMA zu bewerben.

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