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Gutes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Sinne der Mieter

Die deutsche Mietpreisbremse ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungsgemäß. Der Gerichtshof in Karlsruhe wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab, hieß es heute in einer Mitteilung. Sie war wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden.

In dem einstimmigen Beschluss einer Kammer des BVerfG hieß es, weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung seien verletzt worden. „Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken.“ Deshalb sei der Eingriff in das Eigentumsrecht verhältnismäßig.

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