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Die Paypalfalle für Verbraucher

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Wer kennt das nicht von sich selber? Wollen wir nicht alle, wenn wir etwas kaufen, ein Schnäppchen machen? Da stöbern wird dann auch mal auf der Internetplattform ebay-Kleinanzeigen.

Das wissen natürlich auch Betrüger und Abzocker. Oft stellen sie hier besonders attraktive Ware ein, wie zum Beispiel das neueste Smartphone zu einem unglaublichen Preis. Natürlich setzt man sich dann, wenn man gerade genau dieses Smartphone sucht, mit dem Anbieter in Verbindung, und sieh an, oft bittet der Verkäufer des Schnäppchen-Angebots dann sogar um eine Überweisung via Paypal.

Man erklärt dem Kunden, der das nicht kennt, dann natürlich auch gerne die Vorteile in Bezug auf Sicherheit seines Geldes, welche er da angeblich hat. Hört sich alles toll an, und man hat dann sofort ein gutes Gefühl bei dem Verkäufer des Schnäppchens. Jener bittet dann nur bei der Paypal-Transaktion das Feld „Verwandte und Freunde“ anzuklicken, da er dadurch weniger Gebühren zahlen müsse.

Macht man doch gerne, denn man will das begehrte Smartphone dann natürlich so schnell als möglich in seinen Händen halten.

Zu spät bemerkt man dann, dass man doch einem Betrüger aufgesessen ist. Durch das Ankreuzen des Feldes „Freunde und Verwandte“ gilt der Paypal-Käuferschutz nämlich nicht mehr. Den gibt es nur, wenn man das Feld „Waren und Dienstleistungen“ ankreuzt. Daran bitte sollten alle Käufer denken, wenn sie ein Schnäppchen kaufen wollen, den Verkäufer aber nicht kennen.

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