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Die EEV AG und der vermeintliche Prospektfehler

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In den vergangenen Monaten hörten wir immer wieder das Argument, dass der Prospekt der EEV AG falsch sei, da man ja hätte wissen müssen, dass man den konzipierten Windpark so nicht umsetzen könnte. Liest man sich ebendiesen Prospekt aber richtig durch, was vermutlich auch nur wenige Richter an den Landgerichten getan haben, dann erhält man einen anderen Eindruck. Mitnichten hat die EEV AG nämlich dort von der Realisierung eines Windparks gesprochen, sondern lediglich von einer Investition in eine Projektentwicklung!

Das ist vergleichbar mit einem Großprojekt in einer Stadt, bei dem der Projektentwickler am Anfang noch nicht weiß, ob er die notwendigen Zustimmung der Behörden erhält. Auch bei diesen Projekten weiß also der Entwickler zu Beginn nicht, ob das Ergebnis nachher so aussieht, wie er sich das vorgestellt hat und ob sich diese Investitionen gelohnt haben. In diesem Sinne verstanden wir die Informationen der EEV AG, als wir uns den Prospekt im Jahre 2013 angesehen haben.

Im Folgenden zitieren wir die relevanten Passagen aus dem uns vorliegenden Verkaufsprospekt der EEV AG zu den Genussrechten:

Die EEV AG ist darüber hinaus mit der Projektierung von Offshore-Windparks, derzeit in der Nordsee, befasst. In diesem Zusammenhang hält die EEV AG alle Gesellschaftsanteile an der OWP Skua GmbH, einer Gesellschaft, die Offshore-Energiegewinnungsanlagen (Windparks) plant und entwickelt.

Für einen ersten großen Windpark mit rund 80 Windkraftanlagen ist bereits ein Genehmigungsverfahren zur Errichtung eines Offshore-Windparks beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) eingeleitet. Auch dies wollen wir gemeinsam mit Ihnen für eine bessere Zukunft weiterentwickeln.

Wichtiger Hinweis in dem EEV AG Prospekt:

Bei einem fehlerhaften Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage – hier die mit diesem Prospekt angebotenen Genussrechte – während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage – hier die mit diesem Prospekt angebotenen Genussrechte – im Inland erworben werden.

Zum Thema Windpark „Projektentwicklung“

Projekt- und Werthaltigkeitsrisiken

Die EEV AG ist in der Projektentwicklung von Offshore-Windanlagen tätig. Die Projektentwicklung erfordert erhebliche Anfangsinvestitionen. Infolge von Planungsfehlern, Fehleinschätzungen, Fehlkalkulationen oder aufgrund steigender behördlicher/gesetzlicher Anforderungen kann es zu erheblichen unerwarteten Kostensteigerungen kommen. Dies kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach-haltig negativ beeinflussen. Für den Anleger bedeutet dies, dass er in einem solchen Fall das Risiko des Teil- oder Totalverlustes hat.

Anlageobjekt Offshore-Windparkplanung

Darüber hinaus hat die Gesellschaft ebenfalls im August 2012 rückwirkend zum Stichtag 01.01.2012 alle Gesellschaftsanteile an dem Anlageobjekt OWP Skua GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 201944, erworben und wird einen weiteren Teil des Emissionserlöses zur Zahlung des Kaufpreises verwenden.

Die Gesellschaft plant und entwickelt insbesondere Offshore-Windkraftanlagen. Ein Windpark mit rund 80 Windkraftanlagen ist bereits im Genehmigungsverfahren beim BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie). Ziel soll es sein, die Rechte an umfangreichen Flächen in der Nordsee, auf denen nach den Projektplanungen Windkraftanlagen errichtet werden sollen, zu sichern. Beabsichtigt ist, dass nach vollständiger Projektentwicklung das gesamte Anlageobjekt verkauft wird.

Es handelt sich hierbei um langfristige Planungen, deren Umsetzung einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Aufgrund der bisher geführten konkreten Verhandlungen mit qualifizierten Projektentwicklern geht die Gesellschaft davon aus, hier zeitlich einen Vorsprung vor anderen Mitbewerbern zu besitzen. Sollte es der Gesellschaft gelingen, diese Planungen konsequent umzusetzen, ist eine erhebliche Ertragssteigerung durch einen späteren Verkauf zu erwarten.

Im nachfolgenden Abschnitt des Prospekts wird sowohl auf das Anlageobjekt EEV BioEnergie GmbH & Co KG (Biomasseheizkraftwerk) als auch das Anlageobjekt OWP Skua GmbH, die Offshore-Windparkplanung, unter den Aspekten der Anlageziele, Anlagestrategie und Anlagepolitik näher eingegangen.

Die Emittentin ist durch einen Beschluss der Hauptversammlung vom 31.07.2012 ermächtigt, zur Förderung der Gesellschaftszwecke, insbesondere zur Finanzierung von Investitionen, Schuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte, Genussscheine oder sonstige Finanzierungsinstrumente zu begeben. Auch die Aufnahme von stillen Gesellschaftern ist zulässig.

Die mit diesem Prospekt angebotenen Namensgenussrechte sind aufgrund der Laufzeit und des qualifizierten Nachranges als Eigenkapital bzw. mindestens als eigenkapitalähnlich ausgestaltet.

Das bedeutet, die Emittentin ist mit der Aufnahme des Genussrechtskapitals in der Lage, ihre Kapitalbasis zu stärken und so die langfristig gesteckten Unternehmensziele leichter und vor allem weitgehend bankenunabhängig umzusetzen.

Dabei ist es das Ziel der Gesellschaft, den Genussrechtsinhabern eine attraktive Grundverzinsung und eine Gewinnbeteiligung zu bieten. Die Emittentin geht davon aus, dass die laufenden Überschüsse aus dem Betrieb des Kraftwerks zur Deckung der Grundverzinsung ausreichen. Das ermöglicht der Emittentin einen langfristigen Planungshorizont im Hinblick auf die Entwicklung des Offshore-Windenergieparks. Zusätzlich bietet die Möglichkeit der Gewinnbeteiligung eine Chance für den Genussrechtsinhaber, an der Entwicklung der Projekte und der Steigerung von deren Werthaltigkeit mitzuverdienen.

Anlageobjekt: oWP Skua GmbH

Das Anlageobjekt OWP Skua GmbH ist in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Die Emittentin hat alle GmbH-Anteile daran übernommen und ist damit alleinige Gesellschafterin dieses Anlageobjektes (Ebene 1). Zweck der OWP Skua GmbH ist die Planung eines Offshore-Windparks in der AWZ in der Nordsee und die Durchführung des zur Errichtung eines Windparks erforderlichen Genehmigungsverfahrens.

Die Gesellschaft ist keine produzierende Gesellschaft, sondern befasst sich ausschliesslich mit der Planung, dem erforderlichen Genehmigungsverfahren und dem anschliessenden Verkauf des Anlageobjektes. Die von den Erwerbern der angebotenen Vermögensanlage aufzubringenden Mittel werden zur Zahlung des Kauf-preises für den Erwerb der Gesellschaftsanteile (GmbH-Anteile) und zur Weiterentwicklung des Projektes Offshore-Windparkplanung bis hin zur Genehmigungsreife eingesetzt.

Die von der Emittetin erworbenen Gesellschaftsanteile stellen einen Kauf von Rechten dar. Diese Rechte bestehen in dem Stimmrecht, dem Teilnahmerecht an den Gesellschafterversammlungen, dem Recht, die Geschäftspolitik zu bestimmen und die Geschäftsführung zu bestellen sowie dem Recht auf Gewinnausschüttung.

Durch den vollständigen Erwerb aller Gesellschaftsanteile hat daher die Emittentin das alleinige Recht, über das Anlageobjekt OWP Skua GmbH zu bestimmen.

Die Emittentin wird einen Betrag von 11,5 Mio. Euro, der durch die Emission der Genussrechte generiert werden soll, für die von ihr erworbenen Gesellschaftsanteile an der OWP Skua GmbH bezahlen (Ebene 1) und weitere rund 3 Mio. Euro in die Weiterentwicklung der Planungen für diesen Windpark mit 80 nach Abschluß der Planung und Erteilung der Genehmigung zu errichtenden Windkraftanlagen investieren. Ziel ist es, diesen Offshore-Windpark zur Genehmigungsreife fortzuentwickeln.

Der bis zur Baureife fertig geplante Windpark soll dann an ein Unternehmen verkauft werden, das anschließend die Windkraftanlagen aufgrund der Planungen errichtet. Der Kaufpreis der Gesellschaftsanteile an der Tochtergesellschaft OWP Skua GmbH in Höhe von 11,5 Mio. Euro ist aufgeteilt und zeitlich gestaffelt wie folgt zu zahlen: 2,3 Mio. Euro zum 30.11.2012, 3,45 Mio. Euro zum 28.02.2013 und 5,75 Mio. Euro zum 31.05.2013. Der Kaufpreis ist bis zur Zahlung mit 7,5 % ab August 2012 zu verzinsen.

Die Übertragung der Gesellschaftsanteile ist an den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur weiteren Projektentwicklung mit der NOW Nordsee-Offshore-Wind GmbH mit einer Laufzeit bis zur Erteilung der ersten Baufreigabe für das Projekt geknüpft. Ein solcher Vertrag wurde im August 2012 geschlossen. Eine Rückabwicklung des Erwerbs der Gesellschaftsanteile wäre nur möglich, wenn ein Zahlungsverzug von mindestens 10 % eintritt.

Derzeit liegen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ( BSH ) zahlreiche Anträge über die Zulassung von Windenergieanlagen in weiten Teilen der deutschen Nord- und Ostsee vor. Das BSH ist zuständig für die Zulassung solcher Windenergie-anlagen innerhalb der deutschen AWZ. Rechtliche Grundlagen für die Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen in der deutschen AWZ sind das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRUe) und das deutsche Seeaufgabengesetz (SeeAufgG). Die darauf beruhende Seeanlagenverordnung (SeeAnlV ) regelt das Genehmigungsverfahren.

Eine Genehmigung zur Errichtung eines Offshore-Windparks ist dann zu erteilen, wenn die folgenden drei Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind:

1. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird nicht beeinträchtigt.

2. Die Meeresumwelt wird nicht gefährdet.

3. Die Erfordernisse der Raumordnung, nämlich Beachtung der Ziele und Berücksichtigung der Grundsätze der Raumordnung oder sonstige überwiegende öffentlichen Belange, nämlich solche der Landesverteidigung, Rohstoffsicherung und Fischerei, stehen nicht entgegen. Sind alle vorstehenden Belange berücksichtigt, muss eine Genehmigung zur Errichtung der Offshore-Windenergieanlagen in dem jeweiligen Offshore-Windenergiepark erteilt werden. Wichtig ist bei der Planung solcher Windparks, dass die Netzanbindung sichergestellt wird. Nur dann, wenn der Windpark die erzeugte Energie in ein Stromnetz einspeisen kann, ist das Projekt wirtschaftlich erfolgreich.

Dazu werden derzeit seitens der Behörden die entsprechenden Voraussetzungen für den Offshore-Netzausbau rechtlich geregelt. Da die für Windenergieparks vorgesehenen Seeflächen begrenzt sind, kann nur eine bestimmte Anzahl von Windparks genehmigt werden. Eine Genehmigung muss erteilt werden, wenn die Projektierungsphase beendet ist und die drei beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Dies bedeutet, dass bereits für die Projektierungsphase bestimmte Abschnitte in der Nordsee vom Projektentwickler verbindlich beplant werden müssen.

Für die Beplanung solcher Flächen sind einige Jahre Planungs- und Entwicklungstätigkeit erforderlich. Für Offshore-Windparks mit rund 80 Windenergieanlagen, die in einer Wassertiefe von rund 40 Metern im Meeresboden verankert werden, betragen die Entwicklungskosten bis zu 15 Mio. Euro. Ist ein solches Vorhaben einmal durchgeplant und genehmigt, so hat sich in aller Regel der Wert des ursprünglich investierten Kapitals vervielfacht.

Dem Inhaber der Genehmigung steht es dann frei, selbst oder mit Partnern den Windpark zu errichten und zu betreiben oder dieses Recht an andere zu veräußern. Voraussetzung zur Erlangung einer solchen Genehmigung sind neben der Verfügbarkeit eines Teams von hochqualifizierten Spezialisten auch der Zugriff auf Flächen und Projekte sowie die Fähigkeit, eigene Projekte zu entwickeln. Die reine Entwicklungszeit für ein Windenergieprojekt kann mehrere Jahre dauern. Gewöhnlich können Planungsphasen nicht durch klassische Bankenfinanzierung abgedeckt werden.

Deshalb beabsichtigt die EEV AG, die Projektentwicklungskosten für die Errichtung eines Offshore-Windparks vorzufinanzieren.

Realisierungsgrad

Mit dem Erwerb (Kauf) aller Gesellschaftsanteile an der OWP Skua GmbH mit notariellem Vertrag vom 11.08.2012 rückwirkend zum 01.01.2012 wurde auf der (Ebene 1) der Erwerb des Anlageobjektes OWP Skua GmbH bereits rechtlich abgeschlossen.

Die mit dieser Genussrechtsemission eingeworbenen Einlagen werden auf dieser Ebene zur ratenweisen Bezahlung des Kaufpreises für die Gesellschaftsanteile sowie zur weiteren Planung des Windparks und damit nur zur Fortführung des behördlichen Genehmigungsverfahren eingesetzt. Zur Errichtung des Offshore Windparks ist eine behördliche Genehmigung, nämlich eine Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie ( BSH ), erforderlich.

Das Genehmigungsverfahren muss drei Stufen durchlaufen. In der ersten Stufe erfolgen das Park-Layout, die Umweltuntersuchung, die geophysikalische Untersuchung, die geotechnische Untersuchung, die Risikoanalyse, die Kollisionsanalyse, das Pre-Design und die Projektzertifizierung ( BSH 1 Level).Erst nach Abschluss der ersten Stufe ist der Netzanschluss zu beantragen.In einem zweiten Schritt erfolgen die Baugrundhauptuntersuchung, die technische Detailauslegung und die Auswahl der Hauptkomponenten.

Die dritte Stufe beinhaltet dann die Baufreigabe, die Erstellung des Errichtungshandbuches, des Betriebshandbuches, des Qualitätsmanagementhandbuches und des Instandhaltungsplanes. Das Projekt befindet sich derzeit in der Stufe 1. Die OWP Skua GmbH hat es sich zum erklärten Ziel gesetzt, die erforderliche behördliche Genehmigung des BSH zur Errichtung und Betrieb eines Offshore-Windparks zu erreichen und befindet sich derzeit im Planungsstadium (Stufe 1) dafür.

Sobald die Planungen abgeschlossen sind und die Veränderungssperre auf-gehoben wurde, wird die Gesellschaft den bereits beim BSH am 26.05.2008 gestellten Antrag auf Genehmigung des Offshore-Windparks in der deutschen AWZ in der Nordsee weiter voranbringen.

Die weiteren Planungen werden voraussichtlich 2 Jahre betragen. Die Veränderungssperre ist zeitlich befristet auf maximal 3 Jahre. Angesichts der Bestrebungen in der Politik, die Möglichkeiten der Netzanschlüsse für Offshore-Windparks stark voran zu treiben, hält es die Gesellschaft für durchaus realistisch, in voraussichtlich 2 Jahren die Entwicklung abgeschlossen zu haben.

Allerdings handelt es sich dabei um eine Prognose der Gesellschaft. Die Emittentin geht dabei davon aus, dass aufgrund des bisherigen Planungsstadiums ein zeitlicher Vorsprung von rund zwei Jahren vor anderen Mitbewerbern besteht und die voraussichtlichen Kosten bis zur Genehmigungserteilung die Höhe von 15 Mio. Euro nicht überschreiten. Da die weitere Entwicklung bis zur Erteilung der Genehmigung (Baufreigabe) einige Jahre in Anspruch nehmen wird, geht die Gesellschaft davon aus, dass die inzwischen besonders im öffentlichen Fokus stehenden Netzausbaupläne für die notwendige Stromeinspeisung bis dahin abgeschlossen sind. Ist diese Annahme richtig, so wird bereits unmittelbar nach Errichtung der ersten Windenergieanlage in einem solchen Park die Netzanbindung und damit die Stromeinspeisung erfolgen.

Dies würde dazu führen, dass Baugenehmigungen dann erheblich schneller in wirtschaftlichen Erfolg umgesetzt werden und deutlich im Wert steigen. Die Emittentin befindet sich darüber hinaus derzeit in Verhandlungen mit einer Projektgesellschaft, die mehrere Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks in der Nordsee betreibt. Jedes dieser Projekte sieht rund 80 Windenergieanlagen pro Windpark vor. Alle geplanten Offshore-Windparks liegen in der deutschen AWZ. Das gesamte Volumen der ca. 320 Windenergieanlagen aus allen vier Windparks zusammen beträgt zwischen 1,6 GW und 2,4 GW

EEV-Wertpapierprospekt-2012-10-22

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