Start Verbraucherschutz Versicherungsunternehmen kassieren bei Sofortrenten ab – Bis zu 6% des Gesamtbetrages!

Versicherungsunternehmen kassieren bei Sofortrenten ab – Bis zu 6% des Gesamtbetrages!

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Darauf geht die VZ Hamburg in einem Artikel ein:

Haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht, eine Sofortrente abzuschließen? Einen größeren Einmalbetrag einzahlen und dafür lebenslang über ein monatliches Extra-Einkommen verfügen. Achtung, das kann teuer werden! Wir haben uns die Angebote von fünf Versicherern stichprobenartig angeschaut.

  1. Bei einer Sofortrente zahlen Verbraucher einmalig einen Geldbetrag an einen Versicherer und erhalten monatlich einen bestimmtem Betrag als lebenslange Rente.
  2. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt: Versicherungsgesellschaften berechnen ihren Kunden oft hohe Abschluss- und Vertriebskosten für Sofortrentenverträge. Bei den überprüften Unternehmen wurden bis zu sechs Prozent des Verrentungsbetrags für Abschluss- und Vertriebskosten fällig.
  3. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert vom Gesetzgeber Nachbesserungen, um die Kostenbelastung für Verbraucher zu senken. Für die Vermittlung von Lebensversicherungen und Ansparrenten dürfen Versicherer bei Vertragsbeginn nur (noch) Abschluss-und Vertriebskosten in Höhe von 2,5 Prozent der Beitragssumme berechnen und diese verteilt auf die ersten fünf Jahre einziehen.

Stand: 24.07.2019

Sofortrenten garantieren nach einmaliger Einzahlung eines bestimmten Geldbetrags eine lebenslange Rente (Leibrente). Versicherte erhalten jeden Monat einen festgelegten Betrag als Rente, ganz gleich wie alt sie werden. Doch diese Form der Vorsorge lassen sich Versicherer oft gut bezahlen. Sie berechnen ihren Kunden hohe Abschluss- und Vertriebskosten für Sofortrentenverträge.

Wir meinen: Der Gesetzgeber muss nachbessern und dafür sorgen, dass die Kostenbelastung für Verbraucher sinkt, sodass sie nicht um ihr Geld für den Ruhestand gebracht werden.

Hohe Kosten für Sofortrenten bei Versicherern

Wir haben stichprobenartig fünf Versicherer überprüft. Demnach verlangen die Anbieter bei Vertragsbeginn Abschluss- und Vertriebskosten von bis zu sechs Prozent des Verrentungsbetrags. Das betrifft auch Sparer, die das Kapital eines mit Riester geförderten Bank- oder Fondssparplans nach der Ansparphase verrenten lassen wollen.

Die folgenden Eckdaten haben wir für unseren Vergleich zugrunde gelegt: Eine 65-jährige Person möchte 50.000 Euro verrenten lassen. Die Rente soll teildynamisch sein. Ein Versicherungsschutz bzw. Hinterbliebenenschutz besteht nicht. Das Ergebnis:

  • HDI Lebensversicherung AG: 3.022,61 Euro
    (2.998,61 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 24 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)
  • Alte Leipziger Lebensversicherung: 2.766,98 Euro
    (1.999,26 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 767,72 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)
  • Württembergische Lebensversicherung AG: 2.399,87 Euro
    (1.999,89 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 399,98 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)
  • Lebensversicherung von 1871 a. G. (LV 1871): 2.250 Euro
    (1.250 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 1.000,00 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)
  • Allianz Lebensversicherungs-AG: 1.999,98 Euro
    (1.999,98 Euro Abschluss- und Vertriebskosten zu Vertragsbeginn)

Bei allen Anbietern fallen zusätzlich jedes Jahr weitere Verwaltungskosten an.

Die reinen Abschluss- und Vertriebskosten der Stichprobe liegen demnach zwischen rund 2,5 (LV 1871) und etwa sechs Prozent (HDI Lebensversicherung AG). Rechnet man die einmaligen Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn hinzu, ergibt sich eine Kostenbelastung von annähernd vier Prozent bei der Allianz Lebensversicherungs-AG bis rund sechs Prozent beim Anbieter HDI.

Zum Vergleich: Für die Vermittlung von Lebensversicherungen und Ansparrenten dürfen Versicherungsgesellschaften bei Vertragsbeginn nur (noch) Abschluss-und Vertriebskosten in Höhe von 2,5 Prozent der Beitragssumme berechnen – verteilt auf die ersten fünf Jahre.

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