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StartMark GmbH – 50 Mill. Euro-Investment – Ist das für den Kleinanleger geeignet?

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Wir wurden gefragt, was wir von dem angebotenen Investment der o.g. Gesellschaft halten. Die StartMark GmbH wurde Ende 2018 in das Unternehmensregister eingetragen mit dem Ziel, sich an Start-Ups finanziell und beratend zu beteiligen (s.u.). Für die Durchführung möchte sie nun 50 Millionen Euro einsammeln. Wir haben uns diesbezüglich einmal den Wertpapierprospekt angeschaut, den man auf der Seite des Unternehmen auffindet. Hierin heißt es unter anderem:

„Die Emittentin beabsichtigt, Unternehmensbeteiligungen zu erwerben (die „Unternehmensbeteiligungen“) und ein Portfolio aus unterschiedlichen Beteiligungen zu entwickeln (das „Unternehmensportfolio“).

Bei den Unternehmensbeteiligungen kann es sich um Vollgesellschaftsanteile, aber auch um rein schuldrechtliche Beteiligungsformen handeln, wie etwa nachrangige Darlehen mit oder ohne Wandlungsrecht der Emittentin in Vollgesellschaftsanteile.

Die Emittentin möchte zum einen wie eine Venture-Capital Gesellschaft direkt in verschiedene Startup-Unternehmen investieren.

Darüber hinaus sollen (ähnlich wie bei Inkubatoren, Business Angels oder Acceleratoren) den Startup-Unternehmen, in die die Emittentin investiert, Managementleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Dies kann beispielsweise ein Interimsmanagement, Beratung beim Aufbau, der Struktur und der Führung des Unternehmens oder auch die Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Leistungen wie Buchführungsaufgaben sein.

Daneben ist es auch denkbar, dass Marketingaufgaben übernommen werden. Neben der Beteiligung soll die aktive Beratung demnach einen Kernpunkt der Gesellschaftstätigkeit darstellen.

Der geplante Beteiligungsbetrag, den die Emittentin zunächst in ein einzelnes Unternehmen investieren wird, ist nicht festgelegt.

Die Emittentin strebt in der Regel Minderheitsbeteiligungen an. Die maximale Beteiligungsquote an einem Unternehmen soll in der Regel rund 30% betragen.

Die Emittentin beabsichtigt, das Investment in eine Unternehmensbeteiligung nach einer Haltedauer von in der Regel 3 bis 6 Jahren zu beenden und die Unternehmensbeteiligung zu veräußern.“

Warum halten wir das Investment nicht für „Otto-Normalanleger“ geeignet?

Wie schon im Prospekt genannt, handelt es sich um ein Venture Capital-Investment, zu Deutsch „Abenteuerkapital-Investment“. Diese sind eher für Profianleger bzw. institutionelle Anleger geeignet. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass diese Bezeichnung viel Wahrheit in sich trägt, wie zum Beispiel die Anleger der V+ Fonds bestätigen können.

In diesem Fall haben über 10.000 Anleger einen insgesamt dreistelligen Millionen verloren mit Investments in Start-Ups usw. Die Anleger müssen noch heute Geld für etwas bezahlen, obwohl sie wissen, dass sie ihr eingesetztes Kapital niemals mehr zurückbekommen. Das Risiko ist aus unserer Sicht einfach zu groß, als dass wir ein solches ICO – wie  man einen virtuellen Börsengang auf Neudeutsch nennt – in der Redaktion empfehlen können.

Da kann sich die Beschreibung des Investments noch so gut anhören. Ob allerdings institutionelle Investoren bzw. Profianleger bereit sein werden, über ein ICO so viel Geld einzubezahlen, das werden wir auch sehen.

Amtsgericht DüsseldorfAmtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 85090 Bekannt gemacht am: 26.11.2018 20:01 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
26.11.2018
HRB 85090: StartMark GmbH, Düsseldorf, Heinrichstraße 155, 40239 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018. Geschäftsanschrift: Heinrichstraße 155, 40239 Düsseldorf. Gegenstand: Der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen (Start Ups) in den unterschiedlichsten Gründungsphasen. Die Gesellschaft wird dabei Managementaufgaben der unterschiedlichsten Art übernehmen wie Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, Interimsmanagementaufgaben, Beratung bei Marketingfragen sowie sämtliche Unterstützungsleistungen, die in den einzelnen Entwicklungsphasen nachgefragt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heine, Ralf, Düsseldorf, *18.10.1964; Schmidt, Frank, Langenfeld, *22.06.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

 

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