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Orion Consulting Ltd. (www.kapitalwiss.com): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

kropekk_pl / Pixabay

Nachdem die BaFin schon darauf hingewiesen hat, dass das o.g. Unternehmen keine Genehmigung nach Paragraf 32 des KWG besitzt, ordnet sie nun die Einstellung des Geschäftes an:

Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juli 2019 gegenüber der Orion Consulting Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.kapitalwiss.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) auf Währungspaare, Rohstoffe oder Aktien an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.

Vor den Geschäften im Zusammenhang mit der Plattform Kapitalswiss hat die BaFin bereits im April 2019 gewarnt.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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