Start Allgemein GARANTIS GmbH & Co. KG – Investment mit Nachrangdarlehen

GARANTIS GmbH & Co. KG – Investment mit Nachrangdarlehen

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stevepb / Pixabay

Nachrangdarlehen tragen per se das Risiko eines Totalverlustes für den Kleinanleger in sich. Da macht auch dieses Angebot keine Ausnahme. Hier geht es um das Produkt „Garant Flex“, bei dem wir erstaunt sind, dass das Unternehmen anscheinend über kein von der BaFin gestattetes Prospekt verfügt. Jedenfalls konnten wir es weder auf deren Webseite, noch im Bundesanzeiger finden. Möglicherweise nutzt man ja auch Ausnahmen vom Vermögensanlagengesetz? Wir werden dem Vorgang nun einmal intensiver nachgehen.

Krass ist auch, dass das Nachrangdarlehen eine Laufzeit von 25 Jahren hat! Da kann man nur sagen: Lassen Sie die Finger davon bzw. ziehen Sie sich schnellsten wieder aus dem Investment zurück.

Hier die Daten des anbietenden Unternehmens:

Amtsgericht Dresden Aktenzeichen: HRA 10297

Bekannt gemacht am: 12.12.2017 19:30 Uhr

Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen 12.12.2017

HRA 10297: GARANTIS GmbH & Co. KG, Dresden, Erna-Sack-Str. 9 A, 01239 Dresden. (Vermittlung von Versicherungen und Bausparen aller Art, Vermittlung und Vermarktung von Immobilien, Investmentfonds und Finanzierung aller Art, An- und Verkauf von Immobilien aller Art, An- und Verkauf von Lebens- und Rentenverträgen sowie Bausparverträgen aller Art, Durchführung von Unternehemnsberatungen, jedoch unter Ausschluss von steuer- oder genehmigungspflichtigen rechtsberatenden Tätgkeiten und Durchführung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistungen gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG). Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift: Erna-Sack-Str. 9 A, 01239 Dresden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GARANTIS – Verwaltungs GmbH, Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 36840).

Entstanden durch Umwandlung der WBS Finanzservice GmbH, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 24538). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Zum Unternehmen und sein Angebot haben wir auch zwei aktuelle Artikel auf anwalt.de gefunden:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/garantis-gmbh-co-kg-risiko-bei-nachrangdarlehen_156829.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachrangdarlehen-der-garantis-gmbh-co-kg_156669.html

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