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„Lombard Classic 3“ – War der Prospekt fehlerhaft?

Diese Frage wurde jedenfalls gestern vor dem Oberlandesgericht in Dresden diskutiert. Allerdings kam es noch nicht zu einer Entscheidung dazu. In den nächsten Wochen will das OLG Dresden einen Hinweisbeschluss hierüber erlassen. Unserem Eindruck nach scheint das Gericht aber zu der oben stehenden Einschätzung zu neigen. Das hätte sicherlich weitreichende Konsequenzen für die Vermittler, denn diese könnten in Vermittlerhaftung geraten. Auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen sieht diese Chance für die Anleger beziehungsweise diese Gefahr für die Vermittler. Jens Reime rät nun zunächst einmal, abzuwarten, wie das OLG Dresden sich entscheidet.

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