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Strafrechtliche Verfolgung gegen Hasskommentare läuft

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Schon öfters haben wir geschildert, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Hasskommentaren, Beleidigungen, Verleumdungen usw. im Internet ohne weiteres möglich ist.

Nun berichtete auch der Spezialstaatsanwalt des Sonderdezernats für Justiz (Nordrhein-Westfalen), dass diese Art von Kommentaren strafrechtlich verfolgt werden. Seit dem Jahre 2016 gibt es bei der Staatsanwaltschaft in Köln eine Zentralstelle zur Verfolgung dieser Straftaten. Anzeigen wegen Volksverhetzung, zur Begehung von Straftaten, Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen und weiteren Taten können verfolgt werden. Der Staatsanwalt sagte laut der Süddeutschen Zeitung:

Viele Straftäter sind verblüfft, wenn die Polizei vor der Tür steht.

Seit dem Februar hat er 385 Anzeigen erhalten und 75 Beschuldigte identifiziert. Die Anzahl der tatsächlichen erhaltenen Anzeigen ist allerdings ein Vielfaches größer als angegeben. Die anonymen Zusendungen sind jedoch laut Staatsanwaltschaft schwer zu verfolgen. Theoretisch ist zwar der staatliche Zugriff auf Server im Ausland durch Rechtshilfeverfahren möglich. Dafür gilt die Voraussetzung, dass die Rechtslage im Ausland den gleichen Stand aufweist wie im Inland. Einfacher ist es für die Strafverfolgung, wenn der Server in Deutschland steht. In dem Fall besteht Auskunftspflicht der EDV-Unternehmen. Falls der Hass und die Straftaten offen zu Tage treten, kann gleichfalls ein Zugriff erfolgen.

 

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