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GESCO AG – Fehlerhafter Konzernabschluss

GESCO Aktiengesellschaft

Wuppertal

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.03.2018 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 der GESCO Aktiengesellschaft, Wuppertal, fehlerhaft sind:

In den Konzernabschluss zum 31. März 2018 der GESCO AG werden alle 57 Tochterunternehmen mit Abschlussstichtag zum 31. Dezember 2017 einbezogen, so dass der Konzernabschluss per 31. März 2018 nebst zugehörigem Konzernlagebericht faktisch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 statt zum 31. März 2018 abbildet. Die Verwendung abweichender Abschlussstichtage verstößt gegen IFRS 10.B92, da keine tragenden Gründe, die gegen die praktische Durchführbarkeit der Verwendung gleicher Abschlussstichtage sprechen, vorliegen.

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