Start Politik Deutschland Gesetzesänderungen im Juli

Gesetzesänderungen im Juli

378

10 Euro mehr Kindergeld

Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 um je 10 Euro erhöht:

Kindergeld bis Juni 2019 Kindergeld ab Juli 2019
1. und 2. Kind 194 Euro 204 Euro
3. Kind 200 Euro 210 Euro
4. und weitere Kinder 225 Euro 235 Euro

Die Erhöhung des Kindergelds ist der Einführung des Familienentlastungsgesetzes (FamEntlastG) zu verdanken. Das Gesetz, das auch „Starke-Familien-Gesetz“ genannt wird, wurde bereits im November 2018 beschlossen. Es tritt schrittweise in Kraft und sieht zum 1. Juli 2019 unter anderem eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) vor.

Höhere Renten fördern die Ost-West-Angleichung

Ab dem 1. Juli erhalten mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland mehr Geld. Der Bundesrat hat der Rentenerhöhung am 7. Juni 2019 zugestimmt. Grund dafür sind die positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und damit verbundene steigende Löhne.

In den westdeutschen Bundesländern steigen die Rentenbeträge um etwa 3,18 Prozent, in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent. Damit schreitet auch die Ost-West-Angleichung ein Stück voran. Mit der Anhebung liegen die Renten im Osten nun bei 96,5 Prozent des Westniveaus.

Mehr Geld für Midi-Jobber

Geringverdiener, die einem sogenannten Midi-Job nachgehen, werden ab sofort stärker entlastet. Im Gegensatz zum Mini-Job, bei dem der Arbeitnehmer bis zu 450 Euro verdienen darf, konnten Midi-Jobber bisher zwischen 450 Euro und 850 Euro verdienen. Die Obergrenze wurde jetzt auf 1300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag zahlen Beschäftigte nur ermäßigte Beiträge zur Sozialversicherung.

Zu verdanken haben sie die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen der Rentenreform der Bundesregierung. Das Gesetz wurde bereits Ende 2018 beschlossen und tritt nun schrittweise in Kraft. Durch die Änderung werden statt bisher 1,3 Millionen nun rund 3,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland als Midi-Jobber gelten.

EU-Verbot für Einwegplastik

Am 2. Juli 2019 tritt die EU-Richtlinie 2019/904 in Kraft. Ihr Ziel ist es, die Umwelt vor den Auswirkungen von Kunststoffprodukten zu schützen. Insbesondere Auswirkungen auf die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit sollen dadurch verringert werden.

Ab Juli haben die EU-Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben der Plastik-Richtlinie umzusetzen. Stichtag ist der 3. Juli 2021: Ab diesem Datum sind Einweg-Kunststoffprodukte, für die es eine plastikfreie Alternative gibt, verboten. Dazu gehören z. B. Einwegbesteck und -teller, Wattestäbchen, Strohhalme und Fast-Food-Behälter.

Wahlassistenz für Menschen mit Behinderung

Menschen, die nicht lesen können, dürfen ab Juli eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen. Das Gleiche gilt für Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Stimme allein abzugeben. Die Änderung des Wahlrechts wurde am 7. Juni 2019 vom Bundesrat gebilligt. Sie gilt für Bundestagswahlen und Europawahlen.

Vollbetreute Menschen sind ab sofort nicht mehr von den Wahlen ausgeschlossen – also Personen, die in allen Angelegenheiten des Lebens von einer Hilfsperson betreut werden. Die Änderung des Wahlrechts gilt auch für sicherungsverwahrte schuldunfähige Straftäter in psychiatrischen Krankenhäusern.

Nicht eingeschlossen in die Änderung des Wahlrechts sind Bürger, denen das Wahlrecht entzogen wurde. Dazu gehören Straftäter, die wegen Landesverrats oder Wahlfälschung verurteilt wurden. Sie dürfen auch weiterhin keine Stimme abgeben.

Höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1. Juli gilt eine neue Pfändungstabelle. Kann ein Schuldner seine Schulden nicht bezahlen, können Gläubiger bis zu einem bestimmten Betrag dessen Arbeitseinkommen pfänden. Für die Lohnpfändung gelten Pfändungsfreigrenzen, die in der Pfändungstabelle nachgeschlagen werden können. Durch diese ist das Existenzminimum für Arbeitnehmer gewährleistet.

Die Pfändungstabelle wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben und in regelmäßigen Abständen – alle zwei Jahre – aktualisiert. Die neue Fassung ab 1. Juli 2019 gilt bis zum 30. Juni 2021.

Geänderte Ladenöffnungszeiten für Sonn- und Feiertage in Niedersachsen

Bestimmte Geschäfte in Niedersachsen dürfen in Zukunft an Sonn- und Feiertagen länger öffnen. Ab dem 1. Juli 2019 dürfen einige Läden bis zu fünf statt bisher drei Stunden geöffnet haben. Dies gilt jedoch nur für Geschäfte, die ausschließlich Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen verkaufen, sowie für Läden, die Back- und Konditorwaren anbieten.

Gleichzeitig wird der Sonn- und Feiertagsschutz in Niedersachsen im Allgemeinen ausgeweitet. An bestimmten Tagen dürfen Geschäfte nun gar nicht mehr geöffnet werden. Darunter fallen der Palmsonntag sowie der 27. Dezember, falls dieser auf einen Sonntag fällt.

An Silvester dürfen die Läden in Niedersachsen in Zukunft maximal bis 14 Uhr öffnen – egal, auf welchen Wochentag der Jahreswechsel fällt. Die gleiche Regelung gilt bereits seit Längerem für Heiligabend.

Neue Regeln für den Wertpapierhandel

Die EU-Prospektverordnung (Prospekt-VO) tritt am 21. Juli 2019 in Kraft. Sie gilt europaweit für alle EU-Mitgliedsstaaten und hat einen erhöhten Anlegerschutz zum Ziel. Erreicht werden soll dies durch verbesserte Informationen für Wertpapierangebote an den Börsen.

Im gleichen Zug fallen einige Vorschriften weg, die bisher im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) enthalten waren. Sie sind ab dem 21. Juli ausschließlich in der EU-Verordnung enthalten und geregelt. Auch der Fall des Brexits ist berücksichtigt: Die Verordnung sieht vor, dass Großbritannien bei Austritt aus der EU als Drittland gilt.

Dafür zuständig, dass die Regelungen der Prospektverordnung eingehalten werden, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Sie hatte auch bisher die Umsetzung der Vorgaben des Wertpapierprospektgesetzes überwacht.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzesaenderungen-im-juli-mehr-kindergeld-hoehere-renten-verbot-fuer-einwegplastik_156406.html

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein