Start Allgemein Dr. Björn Maronde (EXPORO) und die bilanziell überschuldete Pizzomatic GmbH

Dr. Björn Maronde (EXPORO) und die bilanziell überschuldete Pizzomatic GmbH

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Wir haben schon häufiger die „Maronde-Sicherheit“ von Exporo angesprochen,  d.h. die scheinbar sichere Immobilien-Crowdinvesting-Anlage, bei der die Bank an erster Stelle steht. Kommt es bei den per Nachrangdarlehen finanzierten Projekten zu Problemen, sehen Sie frühestens an zweiter Stelle, also nach der Bank, Geld. Wir haben uns mal die Unternehmen des verantwortlichen Björn Maronde angeschaut.

Wir beginnen mit der Pizzomatic GmbH. Der Bilanz nach zu urteilen ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet. Die Exporo Mezz 3 GmbH entzieht sich jeglicher Bewertung, da es hier noch keine veröffentlichte Bilanz gibt. Dass das Unternehmen erst Mitte 2018 gegründet wurde, ist hierfür ein Grund, aber sicherlich kein Hindernis.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 152138 Bekannt gemacht am: 19.06.2018 11:35 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
19.06.2018
HRB 152138: Exporo Mezz 3 GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2018. Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg.Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, Bewirtschaftung, Verkauf von sowie die wirtschaftliche Beteiligung an Immobilienprojekten und der Ankauf, Halten und Verkauf von Kreditforderungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsführer: Dr. Maronde, Björn, Hamburg, *24.11.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lange, Thomas, Hamburg, *18.06.1973.

Weitere Gesellschaften, die mit Herrn Maronde im Zusammenhang stehen, sind die Maronde Beteiligung UG, die 5Stones Capital GmbH und die EXPORO Ratenvertrag GmbH.

Zum Abschluss zeigen wir Ihnen die letzte Bilanz der Exporo AG:

Exporo AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2017

A K T I V A

31.12.2017
31.12.2016
T€
A. ANLAGEVERMÖGEN 1.157.149,00 419
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 283.585,00 373
II. Sachanlagen 73.564,00 21
III. Finanzanlagen 800.000,00 25
B. UMLAUFVERMÖGEN 3.602.224,70 3.104
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.678.976,43 2.366
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 2.092,88 (Vorjahr: T€ 0)
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 923.248,27 738
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 370.881,68 202
5.130.255,38 3.725

P A S S I V A

31.12.2017
31.12.2016
T€
A. EIGENKAPITAL 4.313.294,59 3.255
I. Gezeichnetes Kapital 86.556,00 73
II. Kapitalrücklage 10.163.454,00 5.177
III. Bilanzverlust -5.936.715,41 -1.995
– davon Verlustvortrag: € 1.994.333,14 (Vorjahr: T€ 48)
B. RÜCKSTELLUNGEN 299.400,00 90
C. VERBINDLICHKEITEN 517.560,79 312
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 517.560,79 (Vorjahr: T€ 312)
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 0,00 68
5.130.255,38 3.725

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

I. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Firma laut Registergericht: Exporo AG

Sitz laut Registergericht: Hamburg

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Register-Nr.: HRB 134393

Das Geschäftsjahr 2017 entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss der Exporo AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktien-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten aktiviert und über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 werden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

– Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Eigenkapital

Die Hauptversammlung vom 04. Mai 2017 hat eine Kapitalerhöhung gegen die Ausgabe neuer Aktien im Nennwert von € 1,00 je Stück i.H.v. € 13.446,00 auf € 86.566,00 zuzüglich eines Agios i.H.v. € 4.986.554,00 beschlossen, diese wurde am 18. Mai 2017 vom Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 134393 eingetragen. Das Agio wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Betrag
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB T€
aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 500,0

Die vorstehenden Haftungsverhältnisse werden aus folgenden Gründen nicht bilanziert:

Mit einer Inanspruchnahme aus der am 28. Dezember 2017 gegeben Bürgschaft ist nach dem vorliegenden Informationsstand zum Finanzierungsprojekt nicht zu rechnen.

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 2.753,0 sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte in T€:

Mietverträge 2.525,5

Leasing und sonstiges 227,5

IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 65 Arbeitnehmer beschäftigt.

Hamburg, im März 2018

Der Vorstand

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks für das Geschäftsjahr 2017

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 unterlag einer freiwilligen Abschlussprüfung. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff HGB.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Exporo AG, Hamburg

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der Exporo AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Kassel, den 29. März 2018

FACT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andreas Gottmann Falk Kramer

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Feststellung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde am 10. April 2018 festgestellt.

 

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