Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Unique Global Investment: Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts über Maya Bank PLC...

Unique Global Investment: Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts über Maya Bank PLC ist unzulässig

458
3dman_eu / Pixabay

Die BaFin hat der Unique Global Consulting (PTY) Ltd. mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, die auch unter Unique Global Investment s.r.o. und Unique Global Investment GmbH firmiert, mit Bescheid vom 12. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln und dies auch bekannt gemacht. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Momentan tritt das Unternehmen trotz der Anordnung der BaFin an deutsche Kunden heran und gibt an, mit einer vermeintlichen Maya Bank PLC zusammenzuarbeiten. Diese Maya Bank PLC solle die Rückabwicklung übernehmen. Dafür müssten sich die Kunden bei der Maya Bank PLC verifizieren und ein Konto eröffnen lassen. Gegebenenfalls wäre auch die Maya Bank PLC unerlaubt tätig.

Auch die vermeintliche Maya Bank PLC ist nicht berechtigt, Einlagen deutscher Kunden entgegenzunehmen. Die BaFin warnt deswegen potenzielle Kunden davor, sich auf dieses Angebot einzulassen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein