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Warnung vor TopTradePro / Motion LTD

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.05.2019 mitgeteilt, dass die TopTradePro / Motion LTD
gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Das Unternehmen mit Sitz in Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Islands, MH 96960 Marshall Islands (+442080894279; www.toptradepro.com; support@toptradepro.com) ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

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