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Mikka Consult GmbH – Noch in Gründung und schon Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts angeordnet

Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. Mai 2019 gegenüber der Mikka Consult GmbH i.G., Düsseldorf, die sofortige Einstellung und Abwicklung des von ihr unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.

Die Mikka Consult GmbH i. G. nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Damit betreibt sie ohne die dafür erforderliche Erlaubnis das Finanztransfergeschäft. Die BaFin geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich bei den transferierten Geldern um Gelder von Kunden nicht lizensierter Online-Handelsplattformen, unter anderem www.stoxmarket.com, handelt.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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