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Berichtigung zum Beschluss Deka Investment gegen VW

stevepb / Pixabay

Oberlandesgericht Braunschweig

3 Kap 1/16

Beschluss

In dem Kapitalanleger-Musterverfahren

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

Der Beschluss vom 2. Mai 2019 betreffend die Terminierung und Stellungnahmefrist wird zu Ziffer II dahin berichtigt, dass es statt „21. September 2019“ heißen muss: 21. Oktober 2019.

 

Braunschweig, 6. Mai 2019

Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat

Dr. Jäde Stephan Dr. Hoffmann

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