Start Allgemein London Stock Exchange plc – Erlaubniserteilung

London Stock Exchange plc – Erlaubniserteilung

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Maklay62 / Pixabay

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Vom 18. April 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 102 WpHG der London Stock Exchange plc, mit Sitz in 10 Paternoster Square, London, EC4M 7LS, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, am 1. April 2019 stattgegeben. Damit erhält die London Stock ­Exchange plc als ein Markt für Finanzinstrumente mit Sitz im Ausland die Erlaubnis, Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland über ein elektronisches Handelssystem einen unmittelbaren Marktzugang zu gewähren.

Bonn, den 18. April 2019

WA 21-Wp 5140–2019/0003

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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