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Dieselfahrverbot für Stuttgart

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg angewiesen, in Stuttgart Dieselfahrverbote für Autos mit der Abgasnorm „EURO 5“ zu erlassen. Sollte dies bis zum 1. Juli 2019 nicht geschehen, werde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro fällig, teilte das Gericht mit. Es gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt.

Das Verkehrsministerium in Stuttgart kündigte an, gegen den Beschluss vorzugehen. Das Land hält Fahrverbote über die Abgasnorm Euro 4 hinaus für unnötig.

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