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NoblewoodGroup: BaFin untersagt erneut öffentliche Angebote von Vermögensanlagen – Wen scherts?

MemoryCatcher / Pixabay

Außer die Anleger? Diesen Eindruck erhält man, wenn man sich den Vorfall anschaut. Vor zwei Wochen hatte die BaFin zum ersten Mal der NobleWoodGroup das weitere Geschäft in Deutschland untersagt. Seitdem macht das Unternehmen so weiter, so dass die BaFin die Meldung wiederholte. Da es seinen Sitz aber in Paraguay hat, scheinen der BaFin die Hände gebunden zu sein. Rechtsanwalt Jens Reime empfiehlt diesbezüglich, dass Sie als Anleger die einbezahlten Gelder von der NobleWoodGroup zurückfordern, weil es sich ja nun um ein „illegales Angebot“ handelt. Ob Sie das Geld allerdings wiedersehen, steht auf einem anderen Blatt…

Hier die aktuelle Meldung der BaFin:

„Die BaFin hat Angebote der Vermögensanlagen in Deutschland über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Edelholzbäumen untersagt. Anbieter ist die NoblewoodGroup.

Die Untersagung umfasst die folgenden Direktinvestments in Paraguay:

    • Direktinvestment in Paulownia-,
    • Direktinvestment in Australische Zeder,
    • Direktinvestment in Mahagoni-Bäume.

Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlagen nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten. Die BaFin hat der NoblewoodGroup am 3. April 2019 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlagen öffentlich in Deutschland anzubieten.

Die Untersagungen erfolgten, weil die NoblewoodGroup keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthalten.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.“

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