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Landgericht Hagen bezüglich Rockergangs: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

babylass / Pixabay

Der Präsident des Landgerichts Hagen, 13. März 2019
– 315 I Bd. 3 – 1 –

Anordnung über beschränkten Zutritt zu dem Justizzentrum Hagen an den Tagen der Hauptverhandlung in der Strafsache 31 Ks-600 Js 789/18-15/18

In Ausübung des mir für das Justizzentrum Hagen zustehenden Hausrechts untersage ich an allen Hauptverhandlungstagen in dem vorstehend genannten Strafverfahren im gesamten Justizzentrum Hagen das Zurschaustellen der Zugehörigkeit zu oder der Unterstützung einer Rockermotorradgruppierung, „Outlaw Motorcycle Gangs“, deren Supporterclubs, sonstigen Streetgangs oder rockerähnlichen Gruppierungen durch Abzeichen, Embleme, Schriftzüge, Colours oder sonstige Kennzeichen. Dies gilt insbesondere für die Gruppierungen:

„Bandidos MC“,

„Freeway Riders MC“,

„Los Compadres MC“

„Iron Bloods“

„Free Gang“

Gegenstände, die dem Zurschaustellen dienen, wie z.B. Kleidung, Plakate oder Banner, dürfen im Justizzentrum Hagen nicht getragen oder mitgeführt werden.

Personen, die nicht bereit sind, derartige Gegenstände vor Betreten des Justizzentrums abzulegen, wird der Zutritt zum Gebäude versagt. Werden sie im Gebäude angetroffen, werden sie des Gebäudes verwiesen.

Entsprechende Gegenstände, Kleidung oder Erkennungszeichen sind vor dem Betreten des Justizzentrums abzulegen und eigenverantwortlich außerhalb des Gebäudes zu verwahren. Ich weise darauf hin, dass sie nicht im Justizzentrum in Verwahrung gegeben werden können.

Derzeit sind folgende Hauptverhandlungstermine anberaumt:

Mo, 25.03.2019

Do, 28.03.2019

Do, 04.04.2019

Fr, 05.04.2019

Do, 11.04.2019

Fr, 12.04.2019

Do, 18.04.2019

In Vertretung
Dr. Flüchter

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