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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen KREMLIN AG
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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen KREMLIN AG

Datum: 07.03.2019

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 12. Dezember 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der KREMLIN AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die KREMLIN AG hatte die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat am 24. Dezember 2018 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

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