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Vertriebsuntersagung gegen 21c Ltd.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 47 Abs. 9 Z 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, den Vertrieb von Anteilen am Miningpool mit dem Leistungsinhalt der „21c Ltd.“ in Österreich untersagt hat.

Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

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