Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die Wolford AG als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG ) eine Geldstrafe von EUR 60.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.