Start Verbraucherschutz GAWOONI PLC: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Aktien

GAWOONI PLC: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Aktien

523

Die BaFin hat der GAWOONI PLC mit Bescheid vom 30. Januar 2019 das öffentliche Angebot von Aktien der GAWOONI PLC in Deutschland wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt. Die Untersagung erfolgte, weil die GAWOONI PLC keinen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem WpPG erforderlichen Angaben enthält.

Die Maßnahme ist bestandskräftig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein