Start Verbraucherschutz BaFin warnt vor gefälschter Verschwiegenheitsvereinbarung

BaFin warnt vor gefälschter Verschwiegenheitsvereinbarung

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Verschwiegenheitsvereinbarung („Mutual Non-Disclosure Agreement“) an Unternehmen verschickt.

Der BaFin sind zwei Fälle bekannt, in denen international tätige Unternehmen angeblich von der BaFin versandte EMails mit gefälschten Verschwiegenheitsvereinbarungen erhalten haben. Diese Mails wurden offensichtlich in betrügerischer Absicht versandt. Die in diesen Vereinbarungen genannten Personen Thomas Bergmann und Julian Becker sind keine Mitarbeiter der BaFin, und die verwendeten EMail-Adressen Thomas.Bergmann@bafin-frankfurt.de und julian.becker@bafin-frankfurt.org sind keine EMail-Adressen der BaFin. Die Kontaktaufnahme erfolgte in englischer Sprache.

Verschwiegenheitserklärungen sind ein Mittel, um zum Beispiel Patente in einer Erstellungsphase zu schützen. Offenbar dienten diese Mails als Vorbereitung von kriminellen Handlungen im Bereich der „Weiße Kragen“-Kriminalität.

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