Start Verbraucherschutz Bundeskartellamt untersagt Facebook Zwangsverknüpfung mit Informationen aus Drittquellen

Bundeskartellamt untersagt Facebook Zwangsverknüpfung mit Informationen aus Drittquellen

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In seiner heutigen Entscheidung untersagt das Bundeskartellamt Facebook im Wesentlichen, die Nutzung des sozialen Netzwerks vertraglich davon abhängig zu machen, dass es für seine Zwecke jegliche Arten von Nutzerdaten aus Drittquellen (wie WhatsApp, Instagram, social plugins, Business-Analysetools etc.) erfassen und mit bereits vorhandenen Daten verknüpfen darf. Auch der vzbv ist an diesem Verfahren beteiligt und schließt sich der Auffassung der Behörde in vollem Umfang an. Facebook hat nun zwölf Monate Zeit, die Verstöße abzustellen.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts:

„Nachdem auch der vzbv seit Jahren selbst gegen das Unternehmen vorgeht, freuen wir uns umso mehr über die Entscheidung des Bundeskartellamts. Der Datensammelwut des Unternehmens wird nun zum Schutze von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch mit Mitteln des Kartellrechts begegnet. Auch nach unserer Auffassung verstößt das vom Bundeskartellamt beanstandete Verhalten von Facebook gegen geltendes Datenschutzrecht und sollte wegen der dargelegten Gefahr eines Marktmissbrauchs untersagt werden.“

Hintergrund – Der vzbv gegen Facebook

  • Facebook 2009: Vor beinahe zehn Jahren beanstandete der vzbv erstmalig insgesamt sieben Verstöße in den damaligen AGB des Unternehmens. Dabei ging es auch um eine Klausel, die es Facebook erlaubte, Inhalte und Daten zu jeglichem Zweck, einschließlich kommerziellen Zwecken (wie die Bereitstellung von Werbung für bestimmte Zielgruppen und die Indexierung von Inhalten für die Suche) zu analysieren. Der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, kam das Unternehmen am 23.09.2010, anders als in den meisten späteren Verfahren, noch nach.
  • Facebook „Freundefinder I“: Am 28.07.2010 beanstandete der vzbv gegenüber der Facebook Ireland die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht bei dem Dienst angemeldeter Kontakte sowie zwölf weitere Verstöße in den AGB. Soweit das Verfahren nicht außergerichtlich beendet wurde erhob der vzbv am 11.11.2010 Klage vor dem Landgericht Berlin. Das Verfahren wurde zum großen Teil durch ein Urteil des Berliner Kammergerichts rechtskräftig abgeschlossen. Im Januar 2016 untersagte schließlich der Bundesgerichtshof Facebook die Versendung der Versendung von Werbe-E-Mails an nicht bei dem Dienst registrierte Verbraucher.
  • Facebook „App-Zentrum“: Am 17.08.2012 mahnte der vzbv die Facebook Ireland erneut ab. Beanstandet wurde die Weitergabe personenbezogener Daten der Nutzer ohne deren Einwilligung an Dritte, die auf der Plattform Spiele anbieten. Nachdem der vzbv vor dem Landgericht Berlin und dem Berliner Kammergericht Erfolg hatte, wird das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt. Nach einem Termin zur mündlichen Verhandlung am 13.12.2018 wurde ein Verkündungstermin für den 11.04.2019 festgesetzt. Es wird erwartet, dass der Bundesgerichtshof bestimmte Auslegungsfragen in Zusammenhang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen wird.
  • Facebook 2015: In einem weiteren Verfahren beanstandete der vzbv insgesamt 26 Einzelverstöße. Betroffen waren davon die Werbeaussage Facebook ist und bleibt kostenlos, diverse datenschutzrechtlich bedenkliche Voreinstellungen im Privatsphärecenter des Dienstes sowie 19 Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Nachdem das Unternehmen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert hatte, reichte der vzbv am 10.08.2015 Klage ein. Im Januar 2018 wurde Facebook vom Landgericht Berlin zur teilweisen Unterlassung verurteilt Die Untersagung betraf die Voreinstellungen und einen Teil der AGB. Die Parteien betreiben das Verfahren derzeit vor dem Berliner Kammergericht weiter.
  • WhatsApp: Bei Übernahme des Messaging-Dienstes im Jahr 2014 hatte Facebook öffentlichkeitswirksam erklärt, keine Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten auszutauschen. Im Spätsommer 2016 sollten Nutzer einer Änderung der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des Dienstes zustimmen. Dort fand sich unter anderem Klausel, die einen Austausch personenbezogener Daten zwischen Unternehmen der Facebook-Unternehmensgruppe erlaubte. Der vzbv mahnte das Unternehmen wegen dieses und acht weiterer Verstöße ab. Im Januar 2017 erhoben wir Klage vor dem Landgericht Berlin. Verhandlungstermin ist am 29.10.2019.
  • Instagram: Am 13.06.2017 mahnte der vzbv 20 Einzelverstöße ab, darunter auch Datenschutzrecht. Das Unternehmen, das seit 2012 ebenfalls zur Facebook-Gruppe gehört, gab am 21.09.2017 eine umfassende strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
  • Facebook „Freundefinder II“: Seit dem 26.06.2018 führt der vzbv ein neues Unterlassungsverfahren bei dem es unter anderem um das einwilligungslose Verarbeiten von personenbezogen Daten von Betroffenen geht, die keine Nutzer des Dienstes sind. Darüber hinaus beanstandet der vzbv allgemein die rechtsgrundlose Verarbeitung von Daten der Nutzer im Rahmen der Profilbildung und rügt dabei unter anderem einen Verstoß gegen das so genannte Koppelungsverbot in Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Der vzbv hat am 11.12.2018 Klage gegen die Facebook Ireland beim Landgericht Berlin eingereicht.

Quelle: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/mit-dem-kartellrecht-gegen-die-datensammelwut-von-facebook

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