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Kleinwort Consulting ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Kleinwort Consulting keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin

Die Kleinwort Consulting mit angegebenem Sitz in Brüssel, Belgien, tritt sowohl über ihre Webseite www.kleinwortcolsulting.com, welche die Vermögensverwaltung zum Gegenstand hat, als auch über die Webseite www.loyalcoins.de, welche die Anlage in Bitcoins beinhaltet, unaufgefordert an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland heran, um diesen ihre Dienstleistungen anzubieten.

In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behauptet die Kleinwort Consulting, dass sie ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG sei und eine Erlaubnis nach § 32 KWG habe, um verschiedene Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Dies trifft nicht zu.

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