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VCI Venture Capital und Immobilien AG – Außerordentliche Hauptversammlung

VCI Venture Capital und Immobilien AG

Heidenheim an der Brenz

WKN: A0JCYF
ISIN: DE000A0JCYF4

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 11.03.2019, um 16:00 Uhr,

NH München Messe,
Eggenfeldener Straße 100,
81929 München,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 15:45 Uhr.

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Aktiengesetz des Aktionärs Wolfgang Wilhelm Reich vom 15.01.2019. Der in dem Einberufungsverlangen enthaltene Tagesordnungspunkt ist Gegenstand dieser Einberufung. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt ist gesetzlich nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz). Gemäß § 19 Satz 5 der Satzung ist der Vorstand jedoch verpflichtet, zu jedem Tagesordnungspunkt, über den die Hauptversammlung beschließen soll, einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten.

Tagesordnung

TOP 1

Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung in § 19 Satz 5, § 26 Satz 2 und § 27 Satz 1, 2, 3 und 4

Herr Wolfgang Wilhelm Reich schlägt vor zu beschließen:

1.

§ 19 Satz 5, § 26 Satz 2 und § 27 Satz 1, 2, 3 und 4 der Satzung werden aufgehoben

Gemäß § 19 Satz 5 der Satzung ist der Vorstand verpflichtet, zu jedem Tagesordnungspunkt, über den die Hauptversammlung beschließen soll, einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten.

Der Vorstand schlägt zu TOP 1 vor zu beschließen:

1.

§ 19 Satz 5, § 26 Satz 2 und § 27 Satz 1, 2, 3 und 4 der Satzung werden aufgehoben

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

§ 23 (1) der Satzung lautet wie folgt:

„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Samstag gilt nicht als Werktag.“

Die Adresse lautet:

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190

Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge Anfragen etc. werden im Internet unter

www.vci-ag.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die VCI Venture Capital und Immobilien AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die VCI Venture Capital und Immobilien AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der VCI Venture Capital und Immobilien AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der VCI Venture Capital und Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der VCI Venture Capital und Immobilien AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der VCI Venture Capital und Immobilien AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Heidenheim, im Januar 2019

Der Vorstand

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