Möglicherweise, denn wie uns die Kanzlei von Rechtsanwalt Johannes Goetz mitgeteilt hat, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in drei wegweisenden Urteilen im Dezember 2018 gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG. Dies könnte zur Folge haben, dass Millionen Lebensversicherungen der Allianz widerrufbar sind und rückabgewickelt werden könnten, weil die Verbraucherinformationen der Allianz Lebensversicherung fehlerhaft waren. Es geht hierbei um Verträge, die bis zum Jahre 2007 abgeschlossen wurden.
Die Allianz Lebensversicherung müsste dann die von den Versicherungskunden gezahlten Beiträge sowie eine Verzinsung dieser Beträge zurückzahlen. So sind Zahlungen in Höhe von 30% über dem Rückkaufswert und mehr möglich, so Rechtsanwalt Johann Goetz.
Wer mehr wissen will: https://kmp3g.de/aktuelles-details/olg-stuttgart-hammerurteil-gegen-allianz-millionen-vertraege-falsch