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MABA FinTech GmbH (maba.net) antwortet nicht auf unsere Presseanfrage

Wir haben der MABA FinTech GmbH eine Presseanfrage übermittelt, um mehr zu erfahren, wie denn das Geschäft auf maba.net ablaufen soll (siehe unseren Bericht). Leider hat uns niemand von der Gesellschaft bisher geantwortet. Schade! Wir finden es immer wichtig, auch seitens der von uns kritisierten Unternehmen eine Stellungnahme zu erhalten, damit die Einschätzung nicht einseitig bleibt…Folgende Frage haben wir übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner Webseite unter www.diebewertung.de . Im Rahmen von Verbraucherinformationen haben uns in den letzten 24 Stunden viele Hinweise auf Ihr Unternehmen erreicht, wohl auch bedingt durch Fernsehwerbung die sie geschaltet haben. Zu Ihrem Angebot habe ich einige Nachfragen, um deren Beantwortung ich Sie hiermit bitte.

1. Laut Eintrag im aktuellen Unternehmensregister bieten Sie keine Produkte an die einer BaFin Erlaubnis bzw. einer BaFin Gestattung bedürfen. Ist das richtig, und gilt das auch jetzt noch?

2. Schaut man sich Ihre Internetseite an, dann kann man den Eindruck bekommen, das es sich bei Ihrem Unternehmen um eine „Bank“ handeln könnte. Ist der Eindruck so gewollt?

3. Ihrem Impressum kann ich nicht entnehmen, dass Sie eine Erlaubnis nach 34 f der Gewerbeordnung, Absatz 3, haben. Ist das richtig so?

4. Mit Ihrem Angebot erwecken Sie den Eindruck bei den Verbrauchern, das ihre Zinsen auf jeden Fall garantiert sind. Nun handelt es sich um eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro bei Ihrem Unternehmen. Wer ist dann bitte Garantiegeber für die Anleger?

5. Sie suggerieren dem Verbraucher auch „das es bei Ihnen kein Risiko für ihn bei einem Investment bei Ihnen geben würde. Wie schließen Sie bitte aus, das es nicht, wie bei nahezu allen Investments, dann trotzdem ein Totalverlustrisiko geben könnte?

6. Sie arbeiten scheinbar mit der Commerzbank zusammen: Wie weit geht diese Zusammenarbeit?

7. Haben Sie Ihre Webseiteninhalte von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, bevor Sie da so wie jetzt, mit in die Werbung gegangen sind?

Für Ihre Rückantwort habe ich mir den 9. Januar 2019 15 Uhr vorgemerkt.

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