Dark Mode Light Mode
ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH
Euro Wealth OÜ: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
Landgericht Aurich

Euro Wealth OÜ: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Januar 2019 gegenüber der Euro Wealth OÜ (vormals AllPro Tech OÜ, früher Nostro Technology OÜ), Tallinn, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.prestige.fm deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) auf Währungen, Aktien, Handelswaren, Indizies und Kryptowährungen an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH

Next Post

Landgericht Aurich