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wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG – Eigenkapitalrückgang und Fehlbetrag
SM Beteiligungs AG - Außerordentliche Hauptversammlung

wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG – Eigenkapitalrückgang und Fehlbetrag

Für einen Bauträger ist das natürlich keine gute Bilanz, die man kürzlich veröffentlicht hat. Das sollte doch mindestens die im Unternehmen verantwortlichen Personen nachdenklich stimmen…wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 6.049.643,34 3.790.592,06
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 4.356.092,97 1.614.535,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 90.321,67 1.054.652,37
III. Flüssige Mittel und Bausparguthaben 1.603.228,70 1.121.404,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.049.643,34 3.790.592,06

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 474.456,17 1.339.179,76
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 250.000,00 250.000,00
II. Rücklagen 957.679,76 225.278,94
III. Jahresfehlbetrag 733.223,59 -863.900,82
B. Rückstellungen 655.473,00 1.137.173,00
C. Verbindlichkeiten 4.919.714,17 1.314.239,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.049.643,34 3.790.592,06

Anhang

für das Geschäftsjahr 2017
wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Fürth und ist eingetragen im Handelsregister beim Amts­gericht Fürth unter der Nummer HR A 10764.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften des Han­delsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes BilRUG vom 17. Juli 2015 einschließlich des Einführungsgesetzes zum HGB (EGHGB) und den ergän­zenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kommanditgesellschaft im Sinne von § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB, die gemäß Satzung ihren Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesell­schaften geltenden Vorschriften aufzustellen hat.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach der Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB angewendet.

Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken gegenübergestellt.


B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS-
UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungsmethoden angewandt:

Das Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet bzw. falls nötig, zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Vom Wahlrecht nach § 255 III HGB zur Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit wurde im Kalenderjahr 2017 wie im Vorjahr kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen bewertet.

Latente Steuern werden aufgrund der temporären und quasi permanenten Unterschieds­beträge zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen der jeweiligen Posten gemäß § 274 HGB ermittelt. Dabei wird ein Ertragssteuersatz von 15,4 % für Ge­werbesteuer zu­grunde gelegt. Zum Bilanzstichtag ergaben sich lediglich aktive Unter­schiedsbeträge bei der Position „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unferti­gen Bauten“ auf deren Bilanzierung unter Berücksichtigung des Ansatzwahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet wurde.


C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND
ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Entwicklung der Vorräte wird nachfolgend dargestellt:

Entwicklung der Vorräte

  Stand am
Zugänge
Umbu-
Abgänge
Abwer-
Stand am
  01.01.2017
  chungen
  tungen
31.12.2017
      des Geschäftsjahres
     
Vorräte insgesamt 1.614.535,21 4.241.911,81 0,00 1.250.354,05 250.000,00 4.356.092,97

Abwertungen unter Berücksichtigung voraussichtlicher Verkaufspreise und nach dem Bilanzstichtag noch anfallender Kosten waren in Höhe von € 250.000,00 erforderlich.

Bauvorbereitungskosten fielen an für das Projekt Austraße Umbau Kindergarten, das Projekt Waldheim Sonnenland sowie das Projekt Zirndorfer Straße.

Die Grundstücke mit unfertigen Bauten betreffen das Projekt Oberfürberger Straße, das Projekt Austraße, das Projekt Am Sonnenhof (BA III) sowie das Projekt Volkerthaus.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Wert­berichtigungen waren nicht erforderlich.

Der Ausweis des Eigenkapitals entspricht den Vorschriften des § 264c HGB und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung von Nachträgen.

Der Jahresfehlbetrag ist nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages nach Feststel­lung der Bilanz dem Kapitalkonto II der Kommanditistin zu belasten.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen neben den Kosten der Jahresabschlusserstellung und Prüfung sowie Archivierungskosten vor allem Rückstellungen für Restbaukosten, Baustellenrestaufwand und Mängelbeseitigungsmaßnahmen aus den am Bilanzstichtag abgeschlossenen Bauträgerprojekten.

Die Rückstellungsbeträge wurden anhand der vorliegenden Unter­lagen und der Erkenntnisse aus den jeweiligen Verfahren vorsichtig hinsichtlich einer möglichen Inanspruchnahme angesetzt. Auswirkungen aus einer evtl. Abzinsung ergeben sich bei einer Restlaufzeiterwartung von bis zu einem Jahr nicht.

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherung gewährten Pfandrechte o.a. Rechte stellen sich wie folgt dar:

In Klammern das Vorjahr
   
  Insgesamt
bis 1
1-5
über
gesichert
Art der
    Jahr
Jahre
5 Jahre
  Sicherung
-davon gegenüber Gesell- 4.919.714,17 4.919.714,17 0,00 0,00 0,00
schaftern T€ 436,5(Vj. T€ 3,5) (1.314.239,30) (1.314.239,30) (0,00) (0,00) (0,00)


D. SONSTIGE ANGABEN

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die wohnfürth Immobilien und Bauträger Verwaltungs GmbH mit Sitz in Fürth. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00. Sie wird vertreten durch ihren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Rolf Perlhofer, Roßtal.

Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH (WBG Fürth). Die Muttergesellschaft selbst ist wegen der größenabhän­gigen Befreiung des § 293 HGB nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflich­tet.

E. NACHTRAGSBERICHT

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres sind nicht einge­treten.

Fürth, den 10. April 2018 und 7. Juni 2018

wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG

wohnfürth Immobilien und Bauträger Verwaltungs GmbH

Der Geschäftsführer:

Dipl.-Ing. (FH) Rolf Perlhofer

sonstige Berichtsbestandteile

GEM. MICROBILG.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2018 festgestellt.

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