Für einen Bauträger ist das natürlich keine gute Bilanz, die man kürzlich veröffentlicht hat. Das sollte doch mindestens die im Unternehmen verantwortlichen Personen nachdenklich stimmen…wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva |
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---|---|---|
31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
A. Umlaufvermögen | 6.049.643,34 | 3.790.592,06 |
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte | 4.356.092,97 | 1.614.535,21 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 90.321,67 | 1.054.652,37 |
III. Flüssige Mittel und Bausparguthaben | 1.603.228,70 | 1.121.404,48 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 6.049.643,34 | 3.790.592,06 |
Passiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Eigenkapital | 474.456,17 | 1.339.179,76 |
I. Kapitalanteile der Kommanditisten | 250.000,00 | 250.000,00 |
II. Rücklagen | 957.679,76 | 225.278,94 |
III. Jahresfehlbetrag | 733.223,59 | -863.900,82 |
B. Rückstellungen | 655.473,00 | 1.137.173,00 |
C. Verbindlichkeiten | 4.919.714,17 | 1.314.239,30 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 6.049.643,34 | 3.790.592,06 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2017
wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Fürth und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Fürth unter der Nummer HR A 10764.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes BilRUG vom 17. Juli 2015 einschließlich des Einführungsgesetzes zum HGB (EGHGB) und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kommanditgesellschaft im Sinne von § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB, die gemäß Satzung ihren Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen hat.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach der Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB angewendet.
Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken gegenübergestellt.
B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS-
UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungsmethoden angewandt:
Das Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet bzw. falls nötig, zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Vom Wahlrecht nach § 255 III HGB zur Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit wurde im Kalenderjahr 2017 wie im Vorjahr kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen bewertet.
Latente Steuern werden aufgrund der temporären und quasi permanenten Unterschiedsbeträge zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen der jeweiligen Posten gemäß § 274 HGB ermittelt. Dabei wird ein Ertragssteuersatz von 15,4 % für Gewerbesteuer zugrunde gelegt. Zum Bilanzstichtag ergaben sich lediglich aktive Unterschiedsbeträge bei der Position „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten“ auf deren Bilanzierung unter Berücksichtigung des Ansatzwahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet wurde.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND
ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Entwicklung der Vorräte wird nachfolgend dargestellt:
Entwicklung der Vorräte
Stand am |
Zugänge |
Umbu- |
Abgänge |
Abwer- |
Stand am |
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01.01.2017 |
chungen |
tungen |
31.12.2017 |
|||
des Geschäftsjahres |
||||||
€ | € | € | € | € | € | |
Vorräte insgesamt | 1.614.535,21 | 4.241.911,81 | 0,00 | 1.250.354,05 | 250.000,00 | 4.356.092,97 |
Abwertungen unter Berücksichtigung voraussichtlicher Verkaufspreise und nach dem Bilanzstichtag noch anfallender Kosten waren in Höhe von € 250.000,00 erforderlich.
Bauvorbereitungskosten fielen an für das Projekt Austraße Umbau Kindergarten, das Projekt Waldheim Sonnenland sowie das Projekt Zirndorfer Straße.
Die Grundstücke mit unfertigen Bauten betreffen das Projekt Oberfürberger Straße, das Projekt Austraße, das Projekt Am Sonnenhof (BA III) sowie das Projekt Volkerthaus.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Der Ausweis des Eigenkapitals entspricht den Vorschriften des § 264c HGB und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung von Nachträgen.
Der Jahresfehlbetrag ist nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages nach Feststellung der Bilanz dem Kapitalkonto II der Kommanditistin zu belasten.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen neben den Kosten der Jahresabschlusserstellung und Prüfung sowie Archivierungskosten vor allem Rückstellungen für Restbaukosten, Baustellenrestaufwand und Mängelbeseitigungsmaßnahmen aus den am Bilanzstichtag abgeschlossenen Bauträgerprojekten.
Die Rückstellungsbeträge wurden anhand der vorliegenden Unterlagen und der Erkenntnisse aus den jeweiligen Verfahren vorsichtig hinsichtlich einer möglichen Inanspruchnahme angesetzt. Auswirkungen aus einer evtl. Abzinsung ergeben sich bei einer Restlaufzeiterwartung von bis zu einem Jahr nicht.
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherung gewährten Pfandrechte o.a. Rechte stellen sich wie folgt dar:
In Klammern das Vorjahr |
||||||
Insgesamt |
bis 1 |
1-5 |
über |
gesichert |
Art der |
|
Jahr |
Jahre |
5 Jahre |
Sicherung |
|||
€ | € | € | € | € | ||
-davon gegenüber Gesell- | 4.919.714,17 | 4.919.714,17 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
schaftern T€ 436,5(Vj. T€ 3,5) | (1.314.239,30) | (1.314.239,30) | (0,00) | (0,00) | (0,00) |
D. SONSTIGE ANGABEN
Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die wohnfürth Immobilien und Bauträger Verwaltungs GmbH mit Sitz in Fürth. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00. Sie wird vertreten durch ihren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Rolf Perlhofer, Roßtal.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH (WBG Fürth). Die Muttergesellschaft selbst ist wegen der größenabhängigen Befreiung des § 293 HGB nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
E. NACHTRAGSBERICHT
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Fürth, den 10. April 2018 und 7. Juni 2018
wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG
wohnfürth Immobilien und Bauträger Verwaltungs GmbH
Der Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. (FH) Rolf Perlhofer
sonstige Berichtsbestandteile
GEM. MICROBILG.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2018 festgestellt.