Start Allgemein Erster Termin in einem Musterfeststellungsverfahren

Erster Termin in einem Musterfeststellungsverfahren

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Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz von Oliver Mosthaf verhandelt am Freitag, 25. Januar 2019, um 10.00 h im Sitzungssaal 2.10 erstmalig in einem Musterfeststellungsverfahren. Diese Verfahrensart wurde vom Gesetzgeber zum 1. November 2018 neu geschaffen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. legt Rechtsfragen zur Klärung vor, die den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen bei der beklagten Mercedes Benz Bank AG betreffen. Gerichtlich überprüft werden soll, ob in den Formularen der beklagten Bank die erforderlichen Pflichtangaben, darunter insbesondere die Widerrufsinformation, ordnungsgemäß erteilt werden, da nur dann die 14tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Auch Fragen im Zusammenhang mit den Rechtsfolgen eines Widerrufs sollen geklärt werden.

Verbraucher, deren Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von diesen Feststellungszielen abhängen, können sich bis zum 24. Januar 2019 zum Klageregister über das Anmeldeformular beim Bundesamt für Justiz (hier) anmelden. Eine Anmeldung direkt beim Oberlandesgericht ist nicht möglich.

Sollte das erstinstanzlich verhandelnde Oberlandesgericht in dieser Sache ein Musterfeststellungsurteil erlassen, so wäre dagegen die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

Aktenzeichen: OLG Stuttgart 6 MK 1/18

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