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V+ Plus Fonds – Eintreiben von rückständigen Beiträgen

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Einige Mitglieder unserer Interessengemeinschaft haben Post von Fondsgesellschaften der V+ Plus bekommen. Inhalt dieser Schreiben ist wohl die Aufforderung, rückständige Beiträge zu bezahlen. Hierbei geht es um die Ratenzahler, die ihre monatlich vereinbarten ratierlichen Einzahlungen offenbar gestoppt haben.

Natürlich gehen wir aus unserer nichtjuristischen Sicht sondern mit dem gesunden Menscherverstand urteilend davon aus, dass man Verträge, die man abgeschlossen hat, auch korrekt einhält. Das trifft dann natürlich auch für die Verträge mit den V+ Plus-Fondsgesellschaften zu. Nicht aufgefordert von Seiten der Fondsgesellschaften werden wohl die Ratensparer, die ihren Vertrag prospektgemäß nach 60 Monaten stillgelegt haben.

Natürlich, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, muss man sich hier jeden Einzelfall genau anschauen. Eventuell gibt es rechtliche Möglichkeiten, diese Zahlungsaufforderungen als „unbegründet“ gegenüber der Fondsgesellschaft zurückzuweisen. Pauschal ist die Frage aus Sicht von Rechtsanwalt Jens Reime jedoch nicht zu beantworten.

In meiner Praxis zum Thema „V+ Plus Fonds“ habe ich dann leider oft feststellen müssen, dass Anleger falsch beraten wurden und über die Risiken dieser Fonds des „grauen Kapitalmarktes“ nicht aufgeklärt wurden. Viele der Anleger haben auch das Prospekt des jeweiligen Fonds nicht ausgehändigt bekommen. Kann man dies nachweisen, so sieht Rechtsanwalt Reime große Chancen, Zahlungen zu vermeiden. Auf die „leichte Schulter“ sollte man diese Zahlungsaufforderungen allerdings nicht nehmen.

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