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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Capital One AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 21. September 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Capital One AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Capital One AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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